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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Regina B. •

Frage an Ilse Aigner von Regina B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Aigner,

in einer großen Sonntagszeitung habe ich gestern gelesen, dass Sie von den Banken fordern, dass die Kreditzinsen sinken müssen. Wie denken sie in ihrer Eigenschaft als Verbraucherschutzministerin darüber, dass Banken nach Basel II eine Bonitätsprüfung machen und die Kreditzinsen nach der Bonität berechnen? In der Realität müssen dadurch Kreditnehmer mit geringem Einkommen deutlich höhere Zinsen zahlen, Leute mit gutem Einkommen dagegen zahlen sehr niedrige Zinsen. In unserem Fall wurde aber die gute Bonität gezielt mit falschen und ungenehmigten Schufaanfragen in eine Kreditunwürdigkeit verwandelt, um dann über 15% Zinsen berechnen zu können plus Abschluss einer überteuertern Restschuldversicherung. Ein Wechsel zu einer anderen Bank war dadurch auch unmöglich geworden. So werden Leute in eine Verschuldung getrieben. Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

MfG

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Buss,

vielen Dank für Ihre Frage.

Nicht alle Banken vergeben Kredite in Abhängigkeit von der Bonität des Kunden. Diejenigen Institute, die Kredite jedoch bonitätsabhängig vergeben, nutzen entweder eigene Risikomodelle oder externe Informationen, zum Beispiel von der Schufa.

Basel II ist nur eine Bezeichnung für die Gesamtheit von Eigenkapitalvorschriften, die im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeitet wurden. In Deutschland wurde die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen unter anderem in der Solvabilitätsverordnung (SolvV) geregelt. Diese Verordnung enthält Bestimmungen über die Eigenmittelanforderungen und gibt dafür Berechnungsansätze vor. Banken ermitteln die Kreditzinsen aber nur mittelbar anhand dieser Ansätze. Sie sind dadurch nicht gezwungen, die Kreditvergabe bonitätsabhängig zu bepreisen, können und tun dies aber in vielen Fällen.

Weiter schreiben Sie, Ihre Bonität sei durch ungenehmigte Schufaanfragen in eine Kreditunwürdigkeit verwandelt worden. Ihre Bank habe Ihnen einen Kredit zu einem Zinssatz von 15 % p. a. gewährt. Darüber hinaus hätten Sie eine Restschuldversicherung abgeschlossen.

Die Bundesregierung hat zur Verbesserung der Transparenz beim sog. "Scoring"(Bonitätseinschätzung) das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) novelliert. Das Gesetz wird am 1. April 2010 in Kraft treten.

Auskunfteien, wie z. B. die Schufa, und grundsätzlich auch der Vertragspartner des Verbrauchers sind danach verpflichtet, dem Verbraucher auf Anfrage das Ergebnis des Scoring und die Grundzüge der Berechnung mitzuteilen. Bei negativen Entscheidungen, die auf Grundlage eines automatisierten Verfahrens getroffen werden, müssen dem Betroffenen darüber hinaus die wesentlichen Gründe auch erläutert werden. Auch ist Auskunft über die Bedeutung des Scorewerts zu erteilen.

Sie haben die Möglichkeit, bei der Schufa eine Auskunft über Ihre gespeicherten Daten einzuholen. Diese Auskunft können Sie bei der Schufa selbst oder entgeltpflichtig im Internet unter www.meineschufa.de anfordern.

Zum Abschluss der Restschuldversicherung möchte ich anmerken, dass die Bundesregierung die Rechtslage auch hier zugunsten der Verbraucher verbessert hat. Durch Änderungen beim Verbraucherdarlehensrecht und der Preisangabenverordnung hat künftig die Bank zu beweisen, dass der Abschluss eines Vertrages über die Restschuldversicherung keine Voraussetzung für die Darlehensvergabe ist. Ansonsten muss er die Kosten der Restschuldversicherung künftig grundsätzlich in den effektiven Jahreszins einrechnen.

Mit freundlich Grüßen
Ilse Aigner MdB

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