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Hubertus Heil
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Frage von Peter G. •

Frage an Hubertus Heil von Peter G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Heil,

wie geht es denn jetzt weiter in der Frage der Krankenkassen-Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge? Eine Expertenanhörung hat ja stattgefunden und Karl Lauterbach hat im Bundestag noch einmal darauf hingewiesen, dass die SPD die Doppelverbeitragung abschaffen will. Gesundheitsminister Jens Spahn jedoch schweigt zu diesem Thema.

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

P. G.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Krankenkassen-Doppelverbeitragung.

Seit 2004 von Betriebsrenten der volle Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Nur Betriebsrenten bis zu einer Höhe von 152,25 Euro sind beitragsfrei. Wird diese Freigrenze überschritten, ist auf die gesamte Auszahlungssumme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig.

Dieser Effekt hemmt die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung. Unser Ziel in der SPD ist es, Betriebsrenten attraktiver zu gestalten. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz haben wir bereits die Doppelverbeitragung der Riester-Renten abgeschafft. Dies wollen wir nun auch für alle anderen Betriebsrenten erreichen. Deshalb erwarten wir von Bundesminister Jens Spahn einen Vorschlag, der folgende Regelungen enthält:

1. Abschaffung der Doppelverbeitragung: Für Betriebsrenten soll künftig nur noch der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben werden.

Vor dem Hintergrund der guten finanziellen Situation der Krankenkassen mit Finanzreserven in Höhe von 21 Mrd. Euro (dem vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve) und deren Zusatzeinnahmen aufgrund der geplanten Leistungsverbesserungen im Rentenpakt I erwarten wir vom Gesundheitsminister, die Mittel dafür bereit zu stellen. Bei einer Absenkung des Beitragssatzes auf die Hälfte erhalten die Versicherten ca. 2,5 Mrd. Euro jährlich mehr.

2. Abschaffung der Abbruchkante: Um vor allem Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten kurzfristig zu entlasten, soll in einem ersten Schritt ein echter Freibetrag anstelle der jetzigen Freigrenze eingeführt werden.

Die Einführung eines echten Freibetrages würde die Betroffenen um ca. eine halbe Mrd. Euro entlasten. Bei einem echten Freibetrag würden die zur Zeit geltenden 152,25 Euro komplett beitragsfrei bleiben. Nur auf den darüber hinaus gehenden Betrag würden Beiträge erhoben.

Mit diesen Ausführungen habe ich Ihnen hoffentlich unsere Positionen ein wenig näher gebracht. Wir werden alles versuchen, um die Betriebsrenten wieder attraktiver zu machen. Jetzt ist es zunächst die Aufgabe des Bundesgesundheitsministers einen Vorschlag zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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