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Hubertus Heil
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Frage von Anton H. •

Frage an Hubertus Heil von Anton H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Heil,

ich habe folgenden Fragen:

1. Fehlende Mitwirkung / Sanktionen (Leistungskürzungen):

Da ich beruflich des öfteren mit behördlichem Wirken zu tun habe, weiß ich, dass es teilweise harte Sanktionen für Fehler bzw. fehlende Mitwirkung von Klienten (die euphemistisch ja "Kunden" genannt werden) gibt (§ 60 ff. SGBI).

Für mich stellt sich aber die Frage, die ich gerne Ihnen stellen möchte, welche Sanktionen gibt es für fehlende Mitwirkung durch Mitarbeiter von Behörden / Jobcentern etc.? Nach meiner Erfahrung: Keine.
Schnell wird die Floskel "da liegt fehlende Mitwirkung vor" von zu vielen Mitarbeitern von Behörden / Jobcentern etc. gebraucht, ohne zu registrieren, dass in zu vielen Fällen "fehlende Mitwirkung von Mitarbeitern" von Behörden / Jobcentern etc. vorliegt, die leider bislang in keiner Weise sanktioniert wird.

Wenn unter 25-Jährige in zu vielen Fällen mit 100% sanktioniert werden (unter 25-Jährige muss der Mitarbeiter, wenn er sanktioniert, mit 100% sanktionieren, weniger darf er nicht sanktionieren), was bedeutet, dass es oftmals für einen einzigen Verstoß (z.B. einen Termin vergessen) keinerlei Bargeld mehr gibt, sondern nur noch die Mietkosten und ggf. Lebensmittelgutscheine für das Nötigste zum Essen, ist es doch vollkommen unverständlich, wenn Mitarbeiter von Behörden / Jobcentern etc. für deren fehlende Mitwirkung nicht sanktioniert werden. Diese leben von staatlichen / kommunalen Transferleistungen, die als Gehälter ausgezahlt werden. Und bei deren fehlender Mitwirkung könnte der Gesetzgeber ebenfalls Sanktionen verankern, was gleiches Recht für alle bedeuten würde, da ja vor dem Gesetz alle gleich sein sollten. Wie stehen Sie dazu?

Zudem halte ich eine 100% Sanktion oder 30% Sanktionen bei Schwangeren für nicht Grundgesetz konform. Und Sie?

2. Ich kenne nen Fall, in dem ein sehr bürokratischer Mitarbeiter nen Klienten in 8 Minuten in eine sinnlose "Maßnahme" gedrängt hat. Ihre Meinung dazu und zu sinnlosen Maßnahmen?

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Gerne möchte ich dazu Stellung nehmen:

Zu Ihrer ersten Frage: Sofern Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Jobcentern schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, zieht dies arbeits- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich. Die konkreten Dienstpflichten ergeben sich aus den arbeits- und tarifvertraglichen Regelungen sowie aus dem Bundesbeamtengesetz. Sollten Sie Anhaltspunkte für solche Dienstpflichtverletzungen haben, können Sie diese mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim jeweiligen Dienstvorgesetzten anzeigen.

Sie fragen mich zusätzlich zu einzelnen Sanktionstatbeständen. Wie Sie bin ich nicht davon überzeugt, dass gesonderte Sanktionen für jüngere Leistungsberechtigte sinnvoll sind. Mein Ziel ist es deshalb, die schärferen Sanktionen für unter 25-jährige abzuschaffen. Auch für Schwangere gelten die allgemeinen Regeln des SGB II, solange sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Über die gesetzlichen Regelungen ist sichergestellt, dass es zu keinen unbilligen Härten kommen sollte. Sollte eine schwangere Leistungsberechtigte sanktioniert werden, werden die schwangerschaftsbedingten Mehrbedarfe nicht gekürzt.

Im Übrigen halte ich Mitwirkungspflichten aber für verfassungsgemäß. Die Mitwirkungspflichten und ihre Durchsetzbarkeit sind ein wichtiger Bestandteil des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II): Wer Leistungen beantragt, muss auch alles Zumutbare dazu beitragen, seine Hilfebedürftigkeit zu beseitigen oder zu verringern. Die Verfassung gebietet nicht die Gewährung bedarfsunabhängiger, voraussetzungsloser Sozialleistungen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Wenn sich der Fall, den Sie beschreiben tatsächlich so ereignet haben sollte, dann ist sicherlich einiges schiefgelaufen. Wie ein Arbeitsloser wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden kann, muss individuell entschieden werden, denn jeder Mensch hat andere Bedürfnisse bzw. es sind unterschiedliche Ansätze erforderlich.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

H.tus Heil

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