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Hubertus Heil
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Frage von Carina S. •

Frage an Hubertus Heil von Carina S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Heil,

das Thema Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten für Bestandsrentner ist hier mehrfach angesprochen worden. Der Unmut der Betroffenen ist greifbar...!

Was macht die Politik? Nichts, außer weiter so!

Politiker sagen ja immer, dass man wisse, was die Menschen bewegt.

Ich habe 2013 die Diagnose MS erhalten. Ende 2014 wurde mir die Rente wegen Erwerbsminderung zugesprochen. Rückwirkend zu Anfang 2014. Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde umgedeutet.
Mein Recht, den Rentenbeginn selber zu bestimmen, war eingeschränkt, weil die Krankenkasse mich zur Antragsstellung der LTA aufgefordert hatte. Die KK wollte natürlich das Krankengeld anteilig von der RV erstattet bekommen.

Ich habe somit nichts von den Verbeserungen der letzten Jahre gehabt.

Wissen Sie, wie sich so etwas anfühlt?? Ich glaube nicht...!

Wie würden Sie das bezeichnen? Doppelt Pech gehabt?

MIt freundlichen Grüßen

C. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Vertrauen mir von Ihrem persönlichen Fall zu berichten. Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Sie sprechen in der Tat ein wichtiges Thema an, auf das ich gerne eingehen möchte.
Sie beanstanden, dass Bestandsrenterinnen und –rentner nicht in der Neuregelung zum 1. Januar 2019 berücksichtigt wurden. Dies entspricht dem Gedanken, dass Rechtsänderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nur für die Zukunft erfolgen, so wie auch Leistungsverschlechterungen nicht auf bereits laufende Renten übertragen werden.

Ich kann Ihren Unmut darüber gut nachvollziehen. Allerdings wären weitere Mittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro notwendig, wenn für den Bestand der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner eine Lösung hinsichtlich der Verlängerung der Zurechnungszeit erzielt werden soll. Bereits zur Finanzierung dieses Gesetzes sind erhebliche finanzielle Mittel erforderlich, deren Bereitstellung erst nach langwierigen politischen Verhandlungen erreicht werden konnte.

Es darf aber bei aller Kritik nicht übersehen werden, dass vom RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner profitieren werden, die bereits eine Rente beziehen. Denn mit dem Gesetz wurde eine Haltelinie eingeführt, die sicherstellt, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 mindestens 48 Prozent beträgt. Hiervon werden alle Rentnerinnen und Rentner profitieren.
Ich werde Ihren Fall nicht vergessen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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