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Hubertus Heil
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Frage von Maurice Q. •

Frage an Hubertus Heil von Maurice Q. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Generalsekretär Heil,

ich habe einige Fragen zur zukünftigen Ausrichtigung der SPD im Bezug auf die Steuer- bzw. Finanzpolitik. Wie steht die SPD und insbesondere Kanzlerkandidat Schulz zu den Steuervermeidungstaktiken von Google, Facebook, etc., die es ihnen erlauben, nur einen winzigen Bruchteil des in Deutschland erwirtschafteten Gewinns auch hier zu versteuern und was ist seitens der SPD geplant, um dagegen vorzugehen?

Genau die selbe Fragestellung möchte ich auf den aktuellen Cum-Ex-Skandal, bei dem dem Bund systematisch Steuergelder in Milliardenhöhe, etwa in der Höhe, die Martin Schulz durch das neue Steuerkonzept als Investitionsvolumen in Aussicht gestellt hat, abgezockt wurden. Auch da die Fragen: Wie positioniert sich die SPD und was soll gemacht werden, um das zukünftig zu vermeiden bzw. die Übeltäter zur Rechenschaft zu ziehen?

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie in diesen Punkten Klarheit schaffen können.

Mit freundlichen Grüßen
M. Quack

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Quack,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben und ihr Interesse am Thema Unternehmensbesteuerung. Sie werfen in ihrem Schreiben zwei Fragen auf. Ihre erste Frage bezieht sich auf Steuervermeidungstaktiken von Unternehmen. Gewinne werden durch die Ausnutzung von Lücken im Steuerrecht kleingerechnet oder in Niedrigsteuerländer verlagert. Diese Praktiken sind zwar formal legal, stehen aber im Gegensatz zum Sinn und Zweck der Besteuerungsregelungen. Die SPD fordert, dass Unternehmen in dem Land Steuern auf ihre Gewinne zahlen müssen, in dem sie diese tatsächlich erwirtschaftet haben! Die größten Steuervermeidungen passieren grenzüberschreitend, also über Ländergrenzen hinweg. Daher müssen an dieser Stelle international abgestimmte Initiativen ergriffen werden. Aus diesem Grund haben die Regierungschefs der G20-Staaten die OECD (Organisation für Economic Co-Operation and Development) beauftragt, einen Aktionsplan gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung internationaler Unternehmen auszuarbeiten (sogenanntes BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting). Bei dem Projekt handelt sich um ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Internationale Steuerstandards sollen gestärkt, Regeln für den internationalen Steuerwettbewerb gesetzt und ihre jeweiligen Steuerrechtssysteme besser miteinander verzahnt werden. Die OECD hat am 5. Oktober 2015 im Rahmen eines Aktionsplans konkrete und umsetzbare Empfehlungen veröffentlicht. Die SPD hat diesen Prozess zu jeder Zeit unterstützt und aktiv begleitet. Die Empfehlungen werden von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten derzeit umgesetzt. Die SPD war dabei die Partei in der Regierung, die hart für eine vollständige Umsetzung der Empfehlungen gekämpft hat. Ohne das Treiben der SPD hätte die Union diese Empfehlungen der OECD so nicht umgesetzt. Es liegt noch Arbeit vor uns: Nicht alle Empfehlungen konnten bis jetzt in das deutsche Steuerrecht umgesetzt werden. Wir von der SPD setzen uns dafür ein, dass auch in der kommenden Legislaturperiode die Umsetzung weiter vorangetrieben wird. Auch im aktuellen Wahlprogramm der SPD können Sie dies nachlesen.

Im zweiten Teil Ihres Schreibens fragen Sie nach dem Standpunkt der SPD zum Cum/Ex Fall. Im Gegensatz zu Steuervermeidung, handelt es sich bei den Cum/Ex Fällen um eine Verletzung des Rechts - um Steuerbetrug. Die SPD ist der Überzeugung, dass der Verstoß gegen geltendes Recht aufgearbeitet werden muss und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Es gab einen Untersuchungsausschuss zur steuer- und strafrechtlichen Aufarbeitung der Cum/Ex-Fälle. Die Auffassung der SPD, dass Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen schon immer rechtswidrig waren, wurde durch die Beweisaufnahme und die Entscheidungen der Finanzgerichte bestätigt. Zu keinem Zeitpunkt durfte sich ein Steuerpflichtiger eine einmal einbehaltene Steuer mehrfach erstatten oder anrechnen lassen. Damit war vielmehr der objektive Straftatbestand der Steuerhinterziehung bereits erfüllt.

Die SPD hat sich besonders intensiv für die Aufklärung im Untersuchungsausschuss eingesetzt. Alle aufgedeckten Cum/Ex Fälle werden derzeit juristisch verfolgt. Nun ist es an den Gerichten das ergaunerte Geld zurück zu holen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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