Hubert Hüppe
Hubert Hüppe
CDU
100 %
/ 7 Fragen beantwortet
Frage von Sebastian R. •

Frage an Hubert Hüppe von Sebastian R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hüppe,

im Zuge der Flüchtlingswelle seit 2015 werden immer wieder Fälle öffentlich, in denen Asylbewerber durch die mehrfache Registrierung in verschiedenen Kommunen/Gemeinden unberechtigte Sozialleistungen erhalten (Erschleichung von Sozialleistungen). Die fehlende Kommunikation und Vernetzung der Behörden untereinander lässt diese Mehrfachregistrierung zu. Aus diesem Grund fordert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Registrierung der Asylbewerber mit Hilfe von elektronischen Fingerabdrücken um eine doppelte Registrierung auszuschließen.

In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:

Wird die Forderung des Bamf diskutiert bzw. umgesetzt?

Sind die Behörden in NRW entsprechend vernetzt und mit Software ausgestattet um eine mehrfache Registrierung auszuschließen?

Wieviele Fälle von Erschleichung von Sozialleistungen durch Asylbewerber mit Hilfe der Mehrfachregistrierung sind in 2015/2016 in NRW bzw. im Kreis Unna bekannt?

Wie hoch ist der entstandene Schaden dieser Fälle in den jeweiligen Kommunen/Gemeinden?

Für eine transparente Auskunft bedanke ich mich im Vorfeld bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Sebastian Ritter

Hubert Hüppe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ritter,

seit dem 23. Dezember 2015 werden nahezu alle in Deutschland ankommenden Asylsuchenden unmittelbar nach der Einreise durch die Polizei, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder Aufnahmeeinrichtungen registriert und erkennungsdienstlich behandelt. Hierbei werden neben den persönlichen Daten auch ein biometrisches Lichtbild und Fingerabdrücke erfasst.

Nach dieser Registrierung erhalten die Asylsuchenden von der Aufnahmeeinrichtung einen ausweisähnlichen Ankunftsnachweis (AKN) mit Lichtbild, der den Zugang zu staatlichen Leistungen wie Unterbringung, Verpflegung und medizinischer Versorgung ermöglicht.

Der bundeseinheitliche Ankunftsnachweis wurde eingeführt, um doppelte Registrierungen zu verhindern. Die beteiligten Behörden können jeden registrierten Flüchtling durch den Ankunftsnachweis und die im sog. Kerndatensystem hinterlegten Informationen (z.B. Fingerabdrücke) eindeutig identifizieren.

Spätestens seit dem 01. Januar 2017 ist in Nordrhein-Westfalen sichergestellt, dass die kommunalen Asylleistungsbehörden Geld nur gegen Vorlage des Ankunftsnachweises auszahlen, da diese Mittel vom Land sonst nicht rückerstattet werden.

Mit Einführung des fälschungssicheren Ankunftsnachweises sind Betrügereien nur noch mit erheblicher krimineller Energie möglich. Ich halte es aber trotzdem für erforderlich, dass die kommunalen Sozial- und Ausländerbehörden durch die Länder technisch in die Lage versetzt werden, Fingerabdrücke abzugleichen.

Sozialleistungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Ich habe wenig Verständnis dafür, dass Asylsuchende, die ihr Gastrecht missbrauchen, dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen. Es ist auf Initiative der Union bereits heute so, dass der Anspruch auf Asyl bei einer Reihe von Delikten verwirkt wird. Wir müssen prüfen, ob künftig auch schwere Fälle von Sozialleistungsbetrug in diesen Katalog aufgenommen werden können.

Über die aktuell berichteten Altfälle hinaus, sind mir konkrete Fallzahlen nicht bekannt. Diese müssten Sie bitte bei den zuständigen Kommunal- bzw. Landesbehörden erfragen.

Unzweifelhaft ist im Spätsommer 2015 bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation einiges aus dem Ruder gelaufen. Seitdem haben wir mit einer Vielzahl an Maßnahmen reagiert, um zu geordneten Verhältnissen zurückzukehren. Neben der Bekämpfung von Fluchtursachen und dem verbesserten Schutz der Außengrenzen haben wir auf nationaler Ebene das Asylrecht in zwei Schritten verschärft und damit einen deutlichen Rückgang der Flüchtlingszahlen erreicht.

Auch wenn die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Flüchtlingssituation greifen, bleibt noch viel zu tun. Die Bundesländer stehen jetzt in der Pflicht, die Zahl der Abschiebungen und Ausreisen von offenkundig nicht Schutzbedürftigen konsequent zu steigern.

Ich werde mich weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, dass sich eine Situation, wie wir sie 2015 erlebt haben, nicht wiederholt.

Mit freundlichen Grüßen
Hubert Hüppe MdB

Was möchten Sie wissen von:
Hubert Hüppe
Hubert Hüppe
CDU