Hubert Hüppe
Hubert Hüppe
CDU
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Frage von Matthias M. •

Frage an Hubert Hüppe von Matthias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hüppe,

zur Zeit ist das geplante Freihandelsabkommen TTIP in breiter Diskussion. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir einige Fragen, die ich zu diesem Thema habe, beantworten würden.

Wie stehen Sie zu diesem Plan? Fühlen Sie sich genügend informiert, um gegebenenfalls über diesen Vertrag abzustimmen, wo doch alle Verhandlungen und Vertragsinhalte geheim gehalten werden?

Wie stehen Sie zu der wohl geplanten Möglichkeit für Unternehmen gegen staatliche Gesetze klagen zu können und diese vor einem geheimen Schiedsgericht ohne Revisionsmöglichkeit zu verhandeln? Wie sehen Sie hierbei die Vereinbarkeit mit den Grundsätzen unseres Rechtssystems?

Wie sehen Sie Ihre Rolle als Legislative, wenn Gesetzesvorhaben zunächst mit dem Handelspartner abgestimmt werden sollen, bzw. als Handelshemmnis zu Klagen führen können?

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. M. Michel

Hubert Hüppe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Michel,

ich kann Ihre Bedenken, die auch in der Bevölkerung verbreitet sind, verstehen. Aber ich gehe davon aus, dass auch Sie meinen, dass der Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen nicht grundsätzlich schlecht ist. Man muss dabei aber darauf achten, dass unsere Standards in Umwelt- und Verbraucherschutz nicht leiden. Auf der anderen Seite bestehen für die europäische, insbesondere auch die deutsche Wirtschaft, große Vorteile im weiteren Abbau von Handelshemmnissen. Freihandel schafft Arbeitsplätze und Wohlstand. Diese Erfahrung kennen wir in Europa gut. Der Abbau der Zölle und anderer Handelsbarrieren zwischen den europäischen Staaten hat entscheidend zum Wirtschaftswunder nach dem Zweiten Weltkrieg beigetragen.

Sie schreiben, die Verhandlungen des Abkommens und die Inhalte würden geheim gehalten. Dabei sind die Verhandlungen bei TTIP transparenter als bei allen vorherigen Abkommen dieser Art! Wie auch bei anderen Verhandlungen erfordern die Vorgespräche aber ein gewisses Maß an Vertraulichkeit, bis die Verhandlungen abgeschlossen sind. Trotzdem werden bereits jetzt Bundestag und Bundesrat mit regelmäßigen Berichten von der Bundesregierung informiert (bspw. mit Berichten aus dem Handelspolitischen Ausschuss des Europäischen Parlaments, der sich mit den Verhandlungen über TTIP befasst, oder mit Berichten der EU‑Kommission zum Fortschritt der Verhandlungen). Zusätzlich werden Veranstaltungen im Ressortkreis, mit den Bundesländern, mit Wirtschaftsverbänden, der Wissenschaft, der Gesellschaft und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) durchgeführt, bei welchen ausführlich über den Stand der Diskussionen berichtet wird.

Außerdem stehen die Verhandlungspartner des Abkommens in regelmäßigem Kontakt zu Interessenvertretern wie Unternehmerverbänden, Verbraucherorganisationen, Gewerkschaften, Industrie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, um zu erfahren, wie diese über bestimmte Gesichtspunkte des Abkommens denken. Dazu hat die Europäische Kommission Ende Januar 2014 ein 14-köpfiges Beratungsgremium berufen, das sich aus Experten aus Verbraucherschutz und Gewerkschaften und verschiedenen Wirtschaftszweigen zusammensetzt. Am 21. Mai 2014 hat sich der beim Bundeswirtschaftsministerium geschaffene TTIP-Beirat zu seiner ersten Sitzung getroffen. Dem TTIP-Beirat gehören 22 Vertreter von Gewerkschaften, Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden sowie des Kulturbereichs an (siehe www.bmwi.de). Das Gremium berät über die fortlaufenden TTIP-Verhandlungen und trägt zur deutschen Positionierung bei.

Zu Ihrem Vorwurf eines geheimen Schiedsgerichts ohne Revisionsmöglichkeit:
Es stimmt, das Freihandelsabkommen soll auch eine Investitionspartnerschaft werden - und dafür braucht es Investitionsschutz. Dies ist wichtig, da neue Produkte und neue Herstellungsverfahren entscheidende Triebfedern für Wachstum, Beschäftigungsperspektiven und Wohlstand sind. Der Wegbereiter für Investitionen ist Vertrauen. Dieses Vertrauen entsteht dadurch, dass Investitionen durch verlässliche Gesetze geschützt werden. Das ist gerade auch zum Schutz unserer innovativen Wirtschaft in Deutschland wichtig.
Außerdem sind Investitionsschutzabkommen bereits ein gängiges Instrument in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Bereits Tausende solcher Investitionsschutzabkommen sind weltweit in Kraft: Allein Deutschland hat ca. 140 solcher Abkommen, neun europäische Staaten haben bereits Abkommen mit den USA. Dies hat nicht dazu geführt, dass Mitgliedstaaten ihre gesetzgeberischen Tätigkeiten eingestellt hätten. Ein Investitionsabkommen mit Bestimmungen über die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und einzelnen Staaten bietet Investoren Sicherheit und Schutz vor Diskriminierung. Es garantiert, dass sich beide Seiten mit ihrem Anliegen an ein unabhängiges Gericht wenden können. Ein Land könnte einen Investor zum Beispiel enteignen (durch Verstaatlichung) oder Gesetze erlassen, die seine Investition wertlos machen. Beim Schiedsverfahren geht es im Wesentlichen um Schlichtung und gegebenenfalls um Schadenersatz. Allerdings bin ich der Überzeugung, dass die Bundesregierung sich in den Verhandlungen dafür einsetzen muss, dass Investor-Staat-Schiedsverfahren nur als letztes Mittel, nach Ausschöpfung des Rechtswegs vor nationalen Gerichten, eingeleitet werden können. Viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben bereits angekündigt, dass sie nur dann einem Abkommen zustimmen werden.

Sie schreiben, der Bundestag werde in seiner Eigenschaft als Legislative durch TTIP eingeschränkt. Das stimmt so nicht. Jeder Gesetzgeber darf auch künftig Gesetze gegen Diskriminierung sowie Standards zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit, der Sicherheit oder anderer öffentlicher Interessen verabschieden oder beibehalten.

Ein Freihandelsabkommen mit den USA könnte Europa wie den USA große Vorteile bieten: Es könnte die Kosten für Warenaustausch senken und das Handelsvolumen erhöhen – dadurch könnten neue Arbeitsplätze entstehen, denn die USA sind wichtigster Absatzmarkt der EU (für Deutschland sind die USA wichtigster Handelsplatz außerhalb Europas). Durch den Abbau von Zollbarrieren könnte die mittelständische Wirtschaft in Deutschland Belastungen in Milliardenhöhe einsparen. Denn bisher konnten sich gerade mittelständische Unternehmen die erneute Zertifizierung in den USA nicht leisten. Eine stärkere Abstimmung bei Regelungen und Normen und die Einführung einheitlicher Standards bei Produktsicherheit, Prüfverfahren und Zulassungen könnte bisher aufwendige Doppelprüfungen vermeiden. Außerdem könnte TTIP dazu beitragen, faire und nachhaltige Handelsregeln global voranzutreiben und Maßstäbe für spätere Abkommen, bspw. mit China, zu setzen.

Detaillierte Informationen zu TTIP erhalten Sie unter http://www.cdu.de/ttip

Die EU-Kommission als Verhandlungsführerin für die EU-Mitgliedstaaten hat zugesichert, durch TTIP keines ihrer grundlegenden Gesetze zum Schutz von Menschen, Tieren oder Umwelt aufzuheben. Das ist mir sehr wichtig, denn die Gesundheit der EU-Bevölkerung und der notwendige Umweltschutz sind für mich nicht verhandelbar. Ich werde mich auf jeden Fall in den noch anstehenden Diskussionen in der Fraktion und im Plenum des Bundestags dafür einsetzen, dass es nicht zu Nachteilen für unsere Menschen kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Hubert Hüppe

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