Hubert Hüppe
Hubert Hüppe
CDU
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Frage von Gert Ludwig -- V. •

Frage an Hubert Hüppe von Gert Ludwig -- V. bezüglich Gesundheit

Sewhr geehrter Herr Hüppe und auch MdB!
Heute möchte ich Ihnen gerne einige Fragen stellen hinsichtlich der desolaten Situation in und um den MDK.Gehen Sie bitte davon aus, daß mir diese Sachen selbst passiert sind.
1.) Wan wird der § 275 Abs.5 SGB V zumindestens überarbeitet oder abgeschafft. Jeder Arzt auch der frei praktizierende ist seinem Gewissen unterworfen.Die Ärzte des MDK sind bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem Gewissen unterworfen. Ist dem wirklich so ?
Wie kann es sein, daß ein fachärztliches Attest (Orthopädie)von einem Allgemeinmediziner begutachtet und dann verworfen wird?
2.)Leider ist es eben nicht so, daß die Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung einer beantragten Maßnahme die KK trifft. Die Kasse versteckt sich hinter ihrem "Feigenblatt" MDK und lehnt oft ab. Die KK nickt das dann nur noch ab--Kostendämpfung??? - Nicht der Patient der z.B.GdB 70%+G hat steht im Mittelpunkt.
3.) Warum gibt es überhaupt eine Selbstverwaltungskörperschaft ?
4.) Wo bleibt die "Gutachter Neutralität"? der §281 SGB sagt aus, daß die Finanzierung der Aufgaben des MDK nach §275 Abs.1 bis 3a durch die Mittel der KK nach §278 Abs.1 Satz1 durch eine Umlage aufgebracht wird.
Der Arbeitgeber des MDK sind also die Krankenkassen? Diese Abhängigkeit darf nicht länger bestehen bleiben nach dem Satz:" Wes Brot ich esse, des Lied ich singe!"
Warum wird hier kein Gremium eingesetzt ,wie fast in jedem Betrieb, daß die Gutachtertätigkeit der Ärzte nachkontrolliert( aber nicht unter dem selben Dach des MDK )?
5.)Warum wird der Aufsichtsbehörde NRW über den MDK nur das Recht eingeräumt, darauf zu achten, daß der MDK als (Selbstverwaltungsorgan????)die gesetzlichen und rechtlich gezogenen Grenzen einhält ( Rechtsaufsicht)?
6.)Wann werden endlich in den Entscheidungsgremien des MDK Vertreter der Versicherten, der Pflegebedürftigen u.Angehörige,Vertreter des Versorgungsamtes einbezogen?
7.)Wann wird das Verhältnis GKV und MDK überprüft?

Hubert Hüppe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ludwig,

Ihre Frage entnehme ich, dass es Ihnen selbst passiert ist, dass ein Attest Ihres Orthopäden durch einen MDK-Arzt verworfen wurde, woraufhin Ihre Krankenkasse eine von Ihnen beantragte Maßnahme abgelehnt hat. Dies nehmen Sie zum Anlass, den MDK und seine Finanzierung durch die Kassen grundsätzlich zu hinterfragen.

Bitte verstehen Sie, dass ich mangels Kenntnis Ihres konkreten Falles keine Stellungnahme zu diesem abgeben kann.

Gegen den ablehnenden Bescheid Ihrer Krankenkasse stehen Ihnen die Mittel des Widerspruchs und der Klage zur Verfügung.

Eine Beschwerde gegen den MDK können Sie beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen einlegen.

Sie können sich von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland beraten lassen, die auch in Ihrem Wohnort Dortmund eine Beratungsstelle hat.

Sie können sich mit Ihrem Fall auch an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, wenden.

Auch wenn ich grundsätzlich das Begutachtungswesen für ein sinnvolles Vorgehen halte, sind dennoch Verbesserungen durch gesetzliche Korrekturen nie ausgeschlossen. Wir bekommen immer wieder Beschwerden über den MDK und die Ablehnungspraxis von Krankenkassen zu hören, und es gibt auch deshalb im politischen Bereich eingehende Diskussionen.

Ein aktuelles Ergebnis dieser Debatten ist die Festlegung im Koalitionsvertrag: „In den Entscheidungsgremien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sollen künftig Vertreter der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegeberufe stimmberechtigt vertreten sein.“

Dies wird im Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes, der vom Bundeskabinett am 17. Dezember 2014 beschlossen wurde, durch eine Ergänzung von § 279 SGB V umgesetzt. Damit können künftig die Interessen dieser Personengruppen durch eigene Vertreter bei den den Verwaltungsräten zugewiesenen Aufgaben wahrgenommen werden. Gleichzeitig wird die Unabhängigkeit der MDK von den Krankenkassen gestärkt.

Hinsichtlich der Finanzierung des MDK, der ja innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung tätig ist, kommen aus meiner Sicht - unabhängig von allen denkbaren Rechtsformen des MDK, ob als Arbeitsgemeinschaft "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung" oder etwa als Stiftung – lediglich Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung in Frage.

Mit freundlichen Grüßen,

Hubert Hüppe MdB

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