Hubert Hüppe
Hubert Hüppe
CDU
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Frage von Jörn T. •

Frage an Hubert Hüppe von Jörn T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Betr.: Patientenverfügung.

Sehr geehrter Herr Hüppe,

Obige Abstimmung am 28.5. 2009 wurde auf Ihre Veranlassung abgesagt. Desweiteren haben Sie gefordert auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten.
Nicht nur ich bin ensetzt und fassungslos.
Dieses wichtige Thema wid seit Jahren hin und her geschoben --
sonst nichts!.
Meine Frage an Sie: Was oder wer ist ursächlich für Ihre jetzige unerwartete Handlungsweise?
Falls Ihre Forderung zum Tragen kommt, was ich mir,- human geprägt-, nicht vorstellen kann, bleibt letztlich, für viele, viele liebe Menschen aus Angst vor langem Siechtum und würdelosem Ende, der Suizidversuch oder die Sterbehilfe, gleich welcher Form, als Erlösung.
Sehr geehrter Herr Hüppe, meine Bitte an Sie Ihre Beweggründe als Mensch und Christ zu überdenken.

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruss

Jörn Thom

Hubert Hüppe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thom,

die Abstimmung zur Patientenverfügung wurde nicht auf meine Veranlassung abgesagt. Soviel Einfluss habe ich nicht. Tatsache ist, dass die drei Gruppen, die eine Gesetzesänderung vorgeschlagen haben, sich für diesen Tag nicht auf einen Abstimmungsmodus einigen konnten. Ich habe mich aus diesem Gezerre herausgehalten. Tatsächlich habe ich aber zusammen mit anderen Kolleginnen und Kollegen einen Antrag eingebracht, auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten. Zu dieser Meinung bin ich in der jahrelangen Diskussion gekommen, weil ich festgestellt habe, dass das Sterben nicht in Paragraphen gefasst werden kann.

Ich war übrigens vor einigen Jahren auch für eine gesetzliche Regelung, habe aber über die Jahre erkannt, dass ein Gesetz entweder zu kompliziert oder zu gefährlich wäre.

Das jetzt beschlossene Gesetz ist zu gefährlich. Gerade Menschen die einsam und schlecht versichert sind, werden durch die neuen Regelungen gefährdet. Jetzt können der Arzt und der Betreuer lebenserhaltende Maßnahmen ohne gerichtliche Prüfung einstellen oder verweigern - auch wenn keine Verfügung vorliegt. Im Übrigen wird man bald rechtfertigen müssen, warum man nicht per Verfügung seine Verwandten und die Gesellschaft von Pflege, Mühen und Kosten entlastet.

Ich glaube nicht, dass die Sterbehilfe oder der Suizid die Erlösung von einem würdelosen Ende bieten, sondern Hilfe, Zuneigung und Liebe. Deswegen setze ich mich seit vielen Jahren für den Hospizgedanken ein. Ich habe mich auch intensiv für die Einführung der palliativen ambulanten Versorgung eingesetzt, weil Menschen nicht in Krankenhäusern sterben wollen, sondern in ihrer gewohnten Umgebung (das wäre auch mein Wunsch).

Bitte nehmen Sie mir ab: Ich habe sehr genau überdacht, worum es geht. Ich war in vielen Einrichtungen, in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Wachkomazentren. Ich habe mit vielen Betroffenen gesprochen und ich habe auch viel Leid gesehen. Zu glauben per Gesetz das Leid beseitigen zu können, ist eine Illusion und schafft nur mehr Leid und soziale Kälte. Je mehr die Menschen mit Sterbenden zu tun haben, umso mehr wurde ich von Ihnen in meiner Meinung bestärkt.

Mit freundlichen Grüßen

Hubert Hüppe

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