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Frage von Harald R. •

Frage an Horst Seehofer von Harald R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr MInister,

das Gesetz sagt, wer einen dritten einer potentiell gesundheitsgefährdenden Substanz aussetzt, begeht den Delikt der "Gefährlichen Körperverletzung" - mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten Gefängnis bedroht..

1. Unter diesem Gesichtspunkt, wie kann es dann verantwortet - ja, nur überlegt werden, das Nichtrauchergesetz zu verändern und aufzuweichen? Bereits wenn ich Lachgas in eine andere Wohnung pumpe, mache ich mich des o. g. Delikts strafbar - nicht aber, wenn ich besagtem Wohnungsnachbarn die selbige zuqualme! Finden Sie diese Differenzierung wirklich fair und angemessen?

2. ich weiß, eine Wohnung fällt hier nicht unter das Nichtrauchergesetz - aber finden Sie es wirklich richtig, Eltern von Kleinkindern zuzumuten, daß Sie die Gesundheit ihres Kindes nicht schützen dürfen in einer Gaststätte? Finden Sie es wirklich richtig, Menschen mit Atemproblemen zum "zu Hause bleiben" zu verdammen, weil ohne Nichtraucherschutzgesetz hemmungslos in Gaststätten gequalmt wird - udn Raucher sich in dieser Angelegenheit schon immer uneinsichtig zeigten mit der Begründung, es sei schließlich nichgt verboten?

3. Sollten nicht gerade Sie, als ehemaliger Bundesminister für Gesundheit (1992-1998) , gerade für ein Nichtrauchergesetzt wie in Bayern derzeit gültig, auch auf Bundesebne plädieren?

4. Stufen Sie die Gesundheit der Nichtraucher tatsächlich als weniger schützenswert ein, als die Suchtbedüfnisse der Raucher?

Ich danke im Vorfeld für Ihre Antwort,

Gruß

Ronnward

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