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Frage von Christopher B. •

Frage an Holger Ortel von Christopher B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ortel,
mit Schrecken habe ich in den Medien von einer geplanten Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gehört, der das freie Rederecht der Abgeordneten beschränken soll.
Angeblich sollen Abgeordnete nur noch mit Zustimmung der Fraktion reden dürfen.

Sind diese Informationen richtig?

Ich persönlich würde eine derartige Änderung für einen massiven Eingriff in unsere demokratische Kultur halten und es klingt danach, als wären kritische / abweichende Meinungen in unserem Parlament nicht erwünscht. Politik muss sich m. E. in einem Spannungsfeld entwickeln können. Dazu gehören auch nicht-mehrheitsfähige Meinungen einzelner (unbequemer?) Abgeordneter und es ist nicht nur eine Frage des gegenseitigen Respekts, sich diese auch anzuhören (und vielleicht die eigene Position kritisch zu hinterfragen), sondern meiner Meinung nach elementar in einem demokratischen Rechtsstaat.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Meinung zu diesem Thema darlegen würden. Würden Sie einer derartigen Änderung im Bundestag zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen,

Christopher Borgmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Borgmann,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rederecht. Die geplante Änderung der Geschäftsordnung hat in den Medien einige Tage lang durchaus Wellen geschlagen. Es ging dabei nicht darum, das freie Rederecht der Abgeordneten generell einzuschränken, das wäre in der Tat bedenklich gewesen. Es ging unter anderem um zeitliche Begrenzung und ein verändertes Verfahren bei persönlichen Erklärungen. Inzwischen ist die geplante Änderung wieder ad acta gelegt und der Bundestag wird mit der bisherigen Geschäftsordnung gut weiterarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Holger Ortel, MdB