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Hinnerk Fock
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Frage von Adolf M. •

Frage an Hinnerk Fock von Adolf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Fock.

Betrifft: Ausländerwahlrecht.

Ich habe mich bezgl. der anstehenden Wahlen natürlich auch mit der Nachbarschaft unterhalten. Einer meiner Nachbarn ist Staatsangehöriger des ehemaligen Jugoslawiens (Teilrepublik weis ich nicht mehr genau, jedenfalls ist es heute nicht sog. EU-Ausland). Er ist ca. 35 Jahre alt, in Deutschland geboren, war immer hier, über 15 Jahre Hamburger, seine Eltern wanderten in den 60er Jahren ein (immer noch hier) und sein kompletter Werdegang ist ironischerweise deutscher als mein eigener (Auslandsaufenthalt).

Ich konnte es gar nicht glauben, als mir der Mann auch erzählt hat das er jetzt überhaupt nicht wahlberechtigt ist! Und da wächst die 3. Generation heran!

Ich empfinde das als sehr ungerecht und der Sinn einer solchen Regelung (in diesem Kontext!) erschließt sich mir erst recht nicht. Insbesondere als ich inzwischen erfahren habe, das selbst anerkannte EU-Ausländer, trotzdem nur zu einem Teil der anstehenden Wahlen berechtigt sind und nicht bei beiden (Bürgschaft/Landesliste).

Meine Fragen an Sie:

1. Wer hat sich das so ausgedacht und wie hat die FDP dabei eine Rolle gespielt?
2. Wie ist Ihre persönliche Meinung zu der Geschichte meines Nachbarn und somit auch verbunden Ihre Einstellung zum Ausländerwahlrecht?
3. Wäre mit Ihnen und/oder der FDP eine Verbesserung des bisherigen Wahlrechts möglich?

Zu 3. ein konkretes Beispiel meiner Vorstellungen: bedingungslose Wahlberechtigung automatisch für jeden in Deutschland geborenen Ausländer, mit Wohnsitz in Deutschland. Unabhängig jeglicher EU-Frage oder weiterer Listenteilung.
Mein Beispiel. Ansonsten warte ich auch gerne gespannt auf Ihre Alternativ-Vorstellungen.

Mit freundlichen Grüßen
A.Müller

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst einmal halte ich es für sehr positiv, dass Sie sich so intensiv mit der Politik auseinandersetzen und gerade auch mit ausländischen Mitbürgern darüber im Gespräch sind.
Zu Ihrem Sachverhalt: Da Sie sagen, Ihr Nachbar ist kein EU-Ausländer, wird er zumindest auf kommunaler Ebene das Wahlrecht besitzen. Er müsste also am kommenden Sonntag auf Bezirksebene wählen dürfen.
Zu Ihren Fragen: Natürlich muss das Wahlrecht an Kriterien festgemacht werden. Das ist zur Zeit die Staatsbürgerschaft, und das ist generell auch sinnvoll, denn Ansprüche (z.B. finanzieller Art) haben Sie nur gegenüber Ihrem eigenen Staat. Die Art des Werdegangs spielt hierbei kein besonders genaues Instrument und kann daher juristisch verwertbar auch nicht als Maßstab für Wahlberechtigung herangezogen werden.
Eine Sache ist mir allerdings wichtig: Integration bedeutet nicht nur Rechte in Deutschland zu bekommen, sondern auch Pflichten. Wer also ein Wahlrecht haben möchte, sollte sich auch zu diesem Land und dessen Werten bekennen. Dies könnte ihr Nachbar, der ja lange Jahre in Deutschland lebt, mit einer doppelten Staatsbürgerschaft unterstreichen. Dann sollte allerdings spätestens auch das Wahlrecht bekommen.
Deutschland ist schon aufgrund seiner demografischen Entwicklung ein Einwanderungsland. Wir können uns nicht damit zufrieden geben, dass immer mehr junge Leute aufgrund von Pessimismus und Zukunftsangst unser Land verlassen. Im Zuge einer neuen Diskussion um Zuwanderung und Integration muss sicher auch über eine Veränderung des Wahlrechts für integrationswillige Zuwanderer gesprochen werden.
Diese Regelung ist sicher mit der FDP möglich. Bedingungslos wird ein Wahlrecht aber nicht vergeben. Der Wille zur Integration muss vorhanden sein, damit die betroffene Person auch an der Bürgergesellschaft teilnehmen kann - was ja auch der Wunsch Ihres Nachbarn war, wenn ich das richtig gedeutet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hinnerk Fock