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Hilde Mattheis
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Frage von Christian G. •

Frage an Hilde Mattheis von Christian G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mathies,

in ihrer Antwort an David Durst schrieben sie:

".Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten keinen Erfolg hat oder zu lange dauern würde."

Ist dieser passus nicht wiederum eingeschränkt, dadurch das BKA beamte es einfach sperren können da sie den Aufwand des Anschreibens für unverhältnissmäßig halten oder die Sperre nicht innerhalb von 5minuten von provider durchgeführt wird. Wie wollen sie sicherstellen das hier wirklich Bemühungen stattfinden

"Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren."

Hier vergessen sie das schöne Wort stichprobenartig, und unabhängig bei einen Festen kreis ohne jemanden der auch den angeklagten Vertritt ... Wie bringen sie das mit einen Rechtstaat in Verbindung?

"Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert."

Wobei Ausrutscher nur mit Glück gefunden werden, und auch kaum in Interesse des angeklagten recherchiert sind - so waren bei Ausländischen Sperrlisten immerhin ~15% der pornografischen Angebote legal zudem waren dort noch vereinzelt Themenfremde Seiten gesperrt.

"Auch ist es richtig, dass technisch versierte Nutzer diese Stopp-Seite umgehen können. Doch es kommt entscheidend darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen."

Leute die heute Kinderpornos in netz finden sind verziert, den es gibt in nicht an jeder Straßenecke
Glauben sie das Kranke Leute dadurch gesund werden, den das impliziert ja das herabsetzen der Hemmschwelle

MfG
Giffhorn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Giffhorn,

vielen Dank für ihre Anfrage vom 24. Juni 2009 bezüglich der Internet-Sperren gegen Kinderpornographie.

1.) Die Beurteilung, ob Maßnahmen gegenüber dem Diensteanbieter durchführbar sind und im Hinblick auf die Verhinderung der Verbreitung von Kinderpornographie Erfolg versprechen, obliegt dem BKA. Die Entscheidung darüber, ob ein solches Angebot sofort auf die Liste zu nehmen ist oder zunächst die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen zu kontaktieren ist, bleibt dabei eine Ermessensentscheidung, die beim BKA liegt.

2.) Zum Expertengremium beim Bundesbeauftragten für Datenschutz heißt es im Ganzen: "Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird ein unabhängiges Expertengremium gebildet, das aus fünf Mitgliedern besteht. Die Mitglieder werden vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bis zum 31. Dezember 2012 bestellt. Die Mehrheit der Mitglieder muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste beim Bundeskriminalamt jederzeit einzusehen. Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen. Stellt es mit Mehrheit fest, dass ein aufgeführtes Telemedienangebot diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss das Bundeskriminalamt dieses Telemedienangebot bei der nächsten Aktualisierung aus der Sperrliste entfernen."

3.) Zur Verankerung in einem Zugangserschwerungsgesetz: Bei der hier eingeführten Regelung geht es darum, dass durch dieses Zugangserschwerungsgesetz eindeutig klargestellt wird, nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie zu ermöglichen. Diese Änderung konnte die SPD-Bundestagsfraktion in den Gesetzesentwurf einbringen. Andere Inhalte wie zum Beispiel Computerspiele, Glückspiele, extremistische Inhalte oder Urheberrechtsverletzungen werden dadurch von einer Sperrung ausgeschlossen, auch wenn von der Unionsfraktion in den vergangenen Wochen Forderungen nach weiteren diesbezüglichen Sperren erhoben wurden.

4.) Auf jeden Fall geht mit diesem Gesetz Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornographischen Inhalten einher. Natürlich kann man zudem davon ausgehen, dass durch das Sperren die Hemmschwelle wieder erhöht wird. Da auch die Löschung von Seiten mit entsprechendem Inhalt vollzogen werden wird, kann man auch von einer Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet ausgehen. Um außerdem sicherzustellen, dass dieses Gesetz den erwünschten Erfolg bringt, wird nach zwei Jahren eine Evaluierung vorgenommen. Diese wird den Gesetzgeber in die Lage versetzen, zu prüfen und zu bewerten, ob oder ggf. inwieweit die gesetzlichen Regelungen fortgeschrieben bzw. optimiert werden sollten.

Zum Schluss möchte ich noch einmal betonen, dass diese Internet-Sperren nicht die einzige Maßname im Kampf gegen Kinderpornographie ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Hilde Mattheis MdB