Portrait von Hilde Mattheis
Hilde Mattheis
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hilde Mattheis zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Maximilian H. •

Frage an Hilde Mattheis von Maximilian H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mattheis,

ich moechte gerne von Ihnen Ihren Standpunkt in Bezug zur geplanten Datenschutznovelle erfragen.

Insbesondere der Appell des Bundesdatenschutzbeauftragten Herrn Peter Schaar "Bundestag darf Datenschutznovelle nicht scheitern lassen!", einzusehen unter:
" http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2009/PM__18__BT__Datenschutznovelle.html ",
schreckte mich doch sehr auf, da ich nach den Datenschutzfiaskos der juengsten Vergangenheit davon ausging, dass der Datensammelwut durch die Legislative Einhalt geboten wuerde.

Deshalb interessieren mich insbesondere folgende Fragen:

1.
Wie stehen Sie als Abgeordnete des Wahlkreise Ulm zur geplanten Datenschutznovelle ? Planen Sie weitere Verwaesserungen zuzulassen ? Planen Sie bei einer Abstimmung ihr zuzustimmen, sich zu enthalten oder dagegen abzustimmen ?

2.
Wie stehen Sie zu dem geplanten Opt-In im Bezug auf das Listenprivileg im Datenschutz ?
D.h. unterstuetzen sie das OptIn oder stimmen Sie weiterhin einer Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Verbraucher zu ?

3.
Der zustaendige Innenausschuss tagt am Mi, 17.06.2008, 09:15, Tagesordnungspunkt 7. Nehmen Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter dort teil ?

Ich danke fuer die Beantwortung meiner Fragen

Mit freundlichen Gruessen
Maximilian Heise

Portrait von Hilde Mattheis
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heise,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Juni 2009, in der Sie sich für eine Datenschutznovelle einsetzen.

Wie Sie aus der Presse entnehmen konnten, wurden kürzlich Änderungen am Bundestatenschutzgesetz beschlossen.

In letzter Zeit sind viele Fälle von missbräuchlichem Handel mit personenbezogenen Daten aufgedeckt worden. Deshalb war es der SPD-Bundestagsfraktion wichtig, mit dem Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften den Datenschutz zu stärken. Dazu gehören beispielsweise die Einführung eines besonderen Kündigungsschutzes für die betrieblichen Datenschutzbeauftragten und ein deutlich erweiterte Eingriffsbefugnis der Datenschutzbehörden. Die Hinweis- und Informationspflichen z. B. bei festgestelltem Missbrauch werden ausgebaut. Die Dokumentationspflichen, z. B. bei der Datenverarbeitung im Auftrag eines Anderen, werden ausgeweitet. Dies wird flankiert durch zusätzliche und erhöhte Bußgelder. Die ursprünglich geplanten gesetzlichen Regelungen eines Datenschutzaudits sollen zunächst in einem Pilotverfahren erprobt werden.

Trotz der Datenskandale der letzten Zeit stellt die Union wirtschaftliche Interessen vor das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und vor einen effektiven Datenschutz. Der SPD-Bundestagsfraktion war es dennoch wichtig dem Gesetz zuzustimmen, da einige wichtige und richtige Änderungen nun definitiv vorgenommen wurden. Unsere Verbraucherschützer hatten zwar auf weitere Verschärfungen gedrängt, doch wir wollten das Gesetz aufgrund der faktisch enthaltenden Verbesserungen nicht scheitern lassen. Es ist aber unbestritten, dass der SPD die Regelungen nicht ausreichen und wir in der nächsten Legislaturperiode für weitere Verschärfungen kämpfen werden.

Da ich Mitglied des Gesundheitsausschusses bin, nehme ich nicht an den Sitzungen des Innenausschusses teil. Bezüglich Ihre Frage, wie ich mich zu dieser Frage positioniere, möchte ich Sie auf das Regierungsprogramm der SPD für 2009-2013 verweisen. In diesem fordern wir u.a. ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Zudem ist vorgesehen, die Voraussetzungen für staatliche Datenerhebungen und die Nutzungen der Daten gesetzlich klar zu regeln und strikt zu begrenzen. Es ist aber auch wichtig, den Verbraucherdatenschutz zu verbessern. Die SPD pocht auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, selbst darüber zu entscheiden, wer was über sie weiß. Dies ist gerade vor dem Hintergrund wichtig, da heutzutage in der digitalen Welt der Schutz der eigenen Daten und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Mit freundlichen Grüßen,

Hilde Mattheis MdB