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Frage von Heinz F. •

Frage an Hilde Mattheis von Heinz F. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Mattheis, MdB

Sie müssen in den letzten Wochen bestimmt häufig Fragen zum Waffenrecht beantworten.

Zuerst der Massenmord in Winnenden, der die Sportschützen genauso erschüttert hat wie den Teil der Bevölkerung, der mit Waffen nichts zu tun hat, danach der Mehrfachmord in Eislingen. Diese unbegreiflichen Taten wurden von den Medien ausgiebig gegen die legalen Waffenbesitzer aus populistisch und gewinnträchtigen Auflagen, meiner Meinung nach, ausgenutzt ohne ausreichend recherchiert zu haben. Sicher können auch die Argumente der Befürworter des legalen Waffenbesitzes als populistisch betrachtet werden. Nun die „schnelle“ Reaktion aus der Politik, wo je nach Partei mehr oder weniger so getan wird, als ob durch eine weitere Verschärfung des Waffenrechts die Gefahr von Amokläufen nennenswert vermindert könnte.

Wir Sportschützen haben in den letzten Jahren die Aufbewahrungsvorschriften erfüllt und z.T. beträchtliche Summen in Stahlschränke investiert. Die jetzt anstehende Anschaffung von biometrischen Blockiersystemen bedeutet für uns eine kollektive, sinnlose Geldstrafe - Ausfluss des Aktionismus mancher Parlamentarier.

Es gibt zur Zeit nur einen Anbieter, die Firma Armatix. Und deren Produkt war einem Test in der Fachzeitschrift VISIER ( Heft 3/09, S.96ff ) zufolge innerhalb von zwei Minuten außer Kraft gesetzt.

Ich bin Mitglied der SV Gussenstadt und dort als Sportschütze im Sport wie auch ehrenamtlich aktiv, kenne also die Befindlichkeit der Schützen in unserer Gegend.

Ganz gleich, aus welchem Gau ein Schütze stammt - er fühlt sich als gesetzestreuer Bürger schikaniert und unter Generalverdacht gestellt.

Nach der langen Vorrede meine Fragen:

Wie stehen Sie als Abgeordnete zu den geplanten Verschärfungen des Waffenrechts?

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Fick

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Fick,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Mai 2009, in dem Sie sich zum inzwischen verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts äußern.

Die kritische Diskussion zu diesem Vorhaben spiegelt das Meinungsspektrum, das bei allen sicherheitspolitischen Maßnahmen in Erscheinung tritt: Ablehnung, weil die Maßnahmen zu wenig durchgreifen, Ablehnung, weil die Maßnahmen zu sehr eingreifen, Ablehnung, weil es immer Wege gibt, Präventionsmaßnahmen zu umgehen. Daher möchte ich einige allgemeine Bemerkungen voranstellen.

Es ist mir bewusst, dass der Griff zur Waffe nur das letzte Glied in einer langen Kette ist. Das letzte, im Hinblick auf die Opfer aber das entscheidende. Die tieferen Ursachen für derartige Verbrechen liegen im Geist der Menschen, die sich durch ihre Untaten für (vermeintliche) Kränkungen rächen und sich im Rausch eines durch die Waffe verliehenen Gefühls scheinbarer Überlegenheit als vermeintlicher Herr über Leben und Tod einen Namen machen wollen.

Wie Sie richtig bemerken, kann die Politik nicht fehlgeleitete Entwicklungen einzelner Jugendlicher aufhalten. Sie kann einzelne Verbrechen nicht zum Anlass nehmen, sich in (scheinbar) problematische Familien über die geltende Rechtslage hinaus einzumischen. Sie kann allerdings die - grundsätzlich in die Kompetenz der Bundesländer fallende - Schulpolitik so ausrichten, dass die Kinder und Jugendlichen dort auf eine Kultur der Anerkennung treffen, statt einem Prozess der Auslese unterworfen zu sein. Der Kern aggressiver Rächerfantasien ist der Mangel an Anerkennung. Anerkennung des familiären und sozialen Umfelds, aber auch Anerkennung der Institutionen, insbesondere der Schule, die lange Jahre einen dominierenden Einfluss ausübt. Und die Politik kann und muss Gefahrenquellen eindämmen, auch wenn diese nicht die letzte Ursache darstellen sondern "nur" das Mittel für den letzten Schritt. Die Eindämmung dieser Gefahr ist der Sinn der von uns beabsichtigten Änderungen des Waffengesetzes.

Diese Regelungen haben den Sinn, die von Waffen ausgehende Gefährlichkeit - die Gefahr ihrer unbefugten Nutzung zu kriminellen Zwecken - möglichst einzudämmen. Dies bedeutet: ihre unbefugte Nutzung muss nach Möglichkeit minimiert werden. Je nach individueller Fallgestaltung kann eine gesetzlich verursachte Erhöhung der Schwellen und Hindernisse beim Zugang zur Waffe zu einem Abbruch der Tat führen.

Die Aufgabe verantwortlicher Politik ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Schwelle für ein Verbrechen möglichst hoch liegt. Dies hat nichts mit einem "Generalverdacht" gegen sämtliche legale Waffenbesitzer zu tun sondern damit, dass die Einhaltung bestimmter Vorgaben - beispielsweise zur Verwahrung der Waffen - ohne behördliche Kontrolle im Einzelfall laxer ausfällt als unter dem Druck einer jederzeit möglichen Kontrolle. Kontrollen und Kontrolldruck können nicht jeden Regelverstoß verhindern, aber sie werden mit Sicherheit dazu beitragen, dass die Regeln besser eingehalten werden.

Mit herzlichen Grüßen,

Hilde Mattheis MdB