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Hermann Gröhe
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Frage von Joachim K. •

Frage an Hermann Gröhe von Joachim K. bezüglich Umwelt

Guten Tag H. Gröhe,
nachdem ich fast alle Anforderungen erfüllt habe ( Neuwagen verbindlich bestellt, Altfahrzeug verschrottet) kommt es nun zu einer Neureglung der Umweltprämie. Leider wurde mit der Pressemitteilun von Frau Wöhrl die Bürger noch mehr verunsichert.
Gibt es denn wirklich keine Möglichkeit den Leuten die bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen haben nunmehr reinen Wein einzuschenken und klipp und klar zu sagen wer denn nun definitiv in den Genuß der Prämie kommt und wer leer ausgehen muß ? Was soll dieses Lotteriespiel auf Kosten der Bürger?
Der,der vorher gekauft hat sollte auch vor dem, der später gekauft hat seine Prämie bekommen.
MfG
Joachim Klöpfer

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Sehr geehrter Herr Klöpfer,

haben Sie Dank für Ihre Frage zum Thema Umweltprämie, die ich nachfolgend gerne beantworte.

Das Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie wurde für Antragsverfahren ab dem 30. März 2009 geändert, um der großen Nachfrage nach der Umweltprämie gerecht zu werden und zu verhindern, dass unterschiedliche Lieferzeiten bei bestellten Fahrzeugen eine entscheidende Rolle spielen.

Bis einschließlich 29. März 2009 müssen die Anträge sowohl einen Verwertungsnachweis im Hinblick auf das Altfahrzeug enthalten als auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung als Nachweis der Zulassung des Neufahrzeuges. Bei einer Beantragung bis zum 29. März 2009 reicht folglich eine Bestellung nicht aus, worüber stets eindeutig informiert wurde. Mit ihrer Pressemitteilung hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Frau Dagmar Wöhrl, auf das neue Antragsverfahren hingewiesen. Ab dem 30. März 2009 muss die Umweltprämie online beim BAFA reserviert werden, um die Planungssicherheit für Autokäufer zu erhöhen. Um eine derartige Reservierung für die Umweltprämie zu erhalten, muss u. a. eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung des Neufahrzeuges eingereicht werden.

Umfassend werden Sie sowohl über die bisherige Rechtslage als auch über das geänderte Antragsverfahren auf der Internetseite des Bundesamtes Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter http://www.bafa.de/bafa/de informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe

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