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Hermann Färber
CDU
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Frage von Oliver D. •

Frage an Hermann Färber von Oliver D. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Guten Tag,

Dürfen männliche Ferkel weiterhin ohne Betäubung kastriert werden und ja warum soll weiterhin gegen das Tierschutzgesetz verstoßen werden.?
Warum wird nicht die alternative Impfung sofort eingeführt?

Wie stehen Sie zum Schächten?

Viele Dank

Oliver Danter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Ferkelkastration, denn sie hilft, einiges klar zu stellen:

Auch wenn die Frist für die betäubungslose Ferkelkastration verlängert wurde, das bedeutet nicht, dass Ferkel bisher oder in den nächsten 2 Jahren ohne schmerzstillende Mittel kastriert werden: auch heute schon wird Metacam angewendet. Das Mittel wirkt schmerzlindernd und entzündungshemmend.

Wenn wir aber ein Verfahren anbieten wollen, dass zur vollständigen Schmerzausschaltung während der Kastration führt, benötigen wir eine Verlängerung der Übergangsfrist, weil wir für einige bisher ungeklärte Fragen noch Lösungen finden müssen.

In den vergangenen 5 Jahren wurden die Ebermast und die Impfung gegen Ebergeruch als beste Lösung favorisiert. Leider wird das Fleisch dieser Tiere in Deutschland bisher kaum gekauft. Dafür fehlen bisher vertragliche Grundlagen zwischen den Höfen, den Schlachtbetrieben, den Verarbeitern und dem Lebensmittelhandel.

Seit dem 23.11.2018 ist jetzt das Mittel Isofluran zugelassen, damit können die Ferkel bei der Kastration in Vollnarkose versetzt werden. Allerdings müssen jetzt die dazugehörigen Narkosegeräte in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden. Außerdem gibt es noch Bedenken von Seiten der Sozialversicherung in Hinsicht auf den Anwenderschutz, die es zu klären gilt. Das Narkosegas Isofluran ist leicht flüchtig und breitet sich rasch aus, so dass die Gefahr besteht, dass es auch vom Menschen eingeatmet wird. Obendrein ist bei schwangeren Frauen nicht auszuschließen, dass der Fötus geschädigt wird. Wir tragen hier bei der Gesetzgebung auch Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Anwender.

Auf der anderen Seite gibt es gar nicht genügend Tierärzte, die die Narkose und Kastration auf den Höfen durchführen können. Deshalb benötigen wir eine Verordnung, die den Landwirten die Durchführung selbst ermöglicht. Und dann brauchen wir Schulungen und Lehrgänge für den Sachkundenachweis.

Es ist wichtig zu wissen: Die Ferkelzüchter würden liebend gerne auf die Kastration ihrer Tiere verzichten, sie müssen sich aber nach den Wünschen ihrer Kunden richten.

Wenn wir die Frist nicht verlängert hätten, hätten viele unsere heimischen Ferkelerzeuger ihre Betriebe schließen müssen, dann würden die Ferkel aus dem Ausland - vorzugsweise aus Dänemark - importiert.
Dort werden die Tiere aber selbstverständlich auch kastriert, allerdings würden sie dann obendrein noch über viele Stunden in Tiertransporten nach Deutschland verfrachtet. Auch das wäre nicht im Sinne des Tierschutzes.

Zum Schächten gibt es eine klare Haltung der CDU/CSU-Fraktion:
Die Schlachtung muss tierschutzkonform erfolgen und grundsätzlich mit einer guten Betäubung Das betäubungslose Schächten ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann das Verbot aber nicht ausnahmslos gelten, da die ebenfalls grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit tangiert ist.

In der Vergangenheit gab es bereits verschiedene gesetzliche Initiativen für Verschärfungen, vor allem vom Land Hessen, aber auch aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Diese sind nach Prüfung der verfassungsmäßigen Hürden durch das Bundesministerium der Justiz nicht weiter verfolgt worden. Zudem gibt es höchstrichterliche Beschlüsse, an denen die Politik nicht vorbeikommt. So hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2006 entschieden, dass auch die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schächten nicht entgegensteht. Wir beabsichtigen nach den erwähnten gescheiterten Anläufen keine neuen Initiativen zur Verschärfung der Gesetzeslage beim Schächten mehr zu ergreifen. Es wäre dem Anliegen nicht dienlich, wenn ein Gesetz erlassen würde, dass einer Prüfung vor Gericht nicht standhalten würde und stattdessen öffentlichkeitswirksam verworfen werden müsste. Wir setzen uns dafür ein, dass die Behörden die Ausnahmegenehmigungen nur sehr restriktiv erteilen. Unserer Kenntnis nach ist dies auch die gehandhabte Praxis in Deutschland. Gleichzeitig werben wir bei den jüdischen und muslimischen Mitbürgern für eine Akzeptanz der reversiblen Elektro-Kurzzeitbetäubung.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Färber

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