Herbert Schneiders
CDU
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Frage von Christian S. •

Frage an Herbert Schneiders von Christian S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Schneiders,

ein großes Thema für unsere Region ist die Anweisung der Landesregierung zum Verbot von Flohmärkten am Sonntag.
Diese, für viele Menschen nicht nachvollziehbare Richtlinie nimmt einer nicht unerheblichen Anzahl an Menschen ihr über viele Jahrzehnte gewachsenes Hobby, anderen wiederum ihre Verdienstquellen. Und das scheinbar ohne irgendeinen Sinn und Zweck.
Gestützt wird sich dabei auf ein Einzelfallurteil des Verwaltungsgericht Neustadt.
Eine wirkliche Erklärung seitens der Regierung bleibt aus, was verständlicherweise zu Verdruss bei der Bevölkerung führt.

Wie stehen Sie zu dem Flohmarktverbot? Können die Bürger mit Ihnen im Landtag damit rechnen, dass Sie gegen diese Bevormundung des Staates vorgehen?

Freundliche Grüße,

C. Schmidt

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt vom 3. September 2009 und des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Dezember 2009 hat das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium mit einem Rundbrief vom 19. April 2010 an die Ordnungsämter in den Kommunalverwaltungen nach einer Prüfung der entstandenen Rechtslage angeordnet, wie mit den Anträgen zur Durchführung von Floh- und Trödelmärkten zu verfahren ist. Dabei wird die bisherige Praxis der Genehmigung solcher Märkte an Sonn- und Feiertagen wesentlich eingeschränkt. Bereits erfolgte Genehmigungen erhalten Bestandsschutz. Für 2011 wird die Genehmigung solcher Märkte an Sonn- und Feiertagen in nur ganz wenigen Ausnahmefällen erfolgen, wie die bisherigen Erfahrungen der Veranstalter bereits zeigen.

Die CDU-Landtagsfraktion hat sich unmittelbar, nachdem die ersten Marktbetreiber sich an Abgeordnete der Fraktion gewandt haben, mit diesem Thema befasst und es zur Beratung im Wirtschaftsausschuss des Landtages gebracht. Danach, am 19. Januar haben wir ein ausführliches Gespräch mit Marktbetreibern geführt. Durch dieses Gespräch und durch eine weitere Prüfung der Rechtslage ist deutlich geworden, dass geltende Gesetze verändert werden müssen, um Rechts- und Planungssicherheit für die Durchführung von Floh- und Trödelmärkten an Sonn- und Feiertagen zu schaffen. Das gilt zum einen für das Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Landesfeiertagsgesetz), in dem die Ausnahmen von den generellen Arbeitsverboten festgelegt sind. Zum anderen erscheint es notwendig, ggf. auch die Gewerbeordnung zu ändern, um den Begriff der Floh- und Trödelmärkte präzis von anderen Marktveranstaltungen abzugrenzen, um die Ausnahmen vom Arbeitsverbot an Feiertagen auf genau solche Märkte zu beschränken.

Nun geht die Legislaturperiode des Landtages bald zu Ende. Es ist nicht mehr möglich, jetzt noch Gesetzesänderungen durch das gebotene parlamentarische Verfahren zu bringen. Deshalb kann dies nur Aufgabe des neuen Landtages sein, dessen Legislaturperiode am 18. Mai beginnt. Bis dahin kann ausschließlich die Verwaltung des Landes, von den oberen Landesbehörden (Ministerium) bis zu den Ordnungsämtern der Gemeinden im Rahmen von Ermessensentscheidungen übergansweise die Veranstaltung von Floh- und Trödelmärkten an Sonn- und Feiertagen ermöglichen. Dafür setzt sich die CDU-Landtagsfraktion ein. Das gilt ganz besonders auch für Marktbetreiber, denen durch die Arbeitsberatung der Bundesagentur für Arbeit zur Aufnahme des Geschäftsmodells als Marktbetreiber geraten wurde.

In diesem Sinne darf ich Ihnen versichern, mich für Ihre Belange einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Schneiders, MdL