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Herbert Reul
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Frage von Susanne K. •

Frage an Herbert Reul von Susanne K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Reul,

da Sie sowohl im Industrieausschuss als auch (stellvertretend) im Justizausschuss des EP Mitglied sind, erscheinen Sie mir prädestiniert für die Beantwortung meiner Frage zum geplanten Telekommunikations-Gesetzpaket: Zunächst möchte ich gerne von Ihnen wissen, wie Sie am vorgestrigen Montag im Industrieausschuss zu diesem TOP abgestimmt haben. Und dann möchte ich Sie fragen, warum Sie und Ihre Kollegen nicht wenigstens die anstehenden Gerichtsurteile von EuGH und BVerfG im Falle der sog. Vorratsdatenspeicherung abwarten können, da dort mit Sicherheit ganz grundsätzlich die Problematik der Überwachung von Telekommunikationsnutzern, Ihren TK-Daten und -verhalten diskutiert werden wird?

Ich hoffe sehr, dass Sie bei der endgültigen Abstimmung über dieses Gesetzpaket mit "nein" votieren werden, denn es ist absehbar, dass wenigstens nach Umsetzung des Pakets auf nationaler Ebene ein solches Gesetzesvorhaben eine neuerliche Verfassungsbeschwerde zur Folge haben wird. Und wie Sie wissen, wurden solche Gesetze im Kern von den nationalen Gerichten in ihre verfassungsrechtlichen Schranken gewiesen (z.B. automatische Kfz-Erkennung oder Online-Durchsuchung). Bitte seien Sie weitsichtig und lehnen Sie die Einschränkung der Neutralität und Kommunikationsfreiheit des Internets ab!

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Kübler

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Sehr geehrte Frau Kübler,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.07.2008, die mir über Abgeordnetenwatch übermittelt wurde.

Um zunächst Ihre Frage nach meinem Abstimmungsverhalten bei der Abstimmung über die "Elektronischen Kommunikationsnetze und Dienste" zu beantworten, so habe ich dem Bericht zugestimmt.

Während es vor fünf Jahren das erklärte Ziel der EU war, die Telekommärkte zu liberalisieren, so geht es nun mit der Revision des Rechtsrahmens vor allem darum, das Regelwerk den neuen medienpolitischen Anforderungen anzupassen. Dabei ist zum Beispiel die geplante Reform des Frequenzmanagements mit erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden.
Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag sprach sich für eine mehr marktwirtschaftlich orientierte Ausrichtung der Frequenzvergabe und den Übergang zu einem System aus, in dem Frequenzen von den jeweiligen Inhabern auch gehandelt werden können. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, so müßte dies auf Ihre Zustimmung treffen. Die öffentlich-rechtlichen aber auch die privaten Fernsehsender befürchteten, dass hierdurch ihre eigenen TV-Angebote nicht mehr über alle Übertragungskanäle abgerufen werden können und damit in den Händen der Telefongesellschaften eine neue Medienmarktkonzentration entsteht.

Meiner Meinung nach wurde ein ausgewogenes Ergebnis erzielt, mit dem garantiert wird, dass durch eine Harmonisierung und durch die Koordinierung durch die neu eingerichteten Agentur ein diskriminierungsfreier Zugang zu allen Diensten geschaffen wird.

Was Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken betrifft, so teile ich Ihre Bedenken bezüglich des Berichts über die "Elektronischen Kommunikationsnetze und Dienste" nicht. Allerdings wurde letztes Jahr im Ausschuss für Bürgerliche Freiheit, Justiz und Inneres ein Paket zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Hierzu steht auch noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus. Allerdings befaßt sich das Bundesverfassungsgericht mit der nationalen Umsetzung in Deutschland. Da die ursprüngliche Richtlinie aus Brüssel kam, konnten wir hier sein Urteil nicht abwarten. Allerdings hat sich der Ausschuss auch dabei um eine ausgewogene Vorlage bemüht. Hier möchte ich Ihnen Recht geben, jeder staatliche Eingriff, der den Bereich von verfassungsmäßig garantierten Rechten betrifft, ist problematisch. Vor dem Hintergrund der Sicherheitslage hat sich der Ausschuss schließlich dafür entschieden, dass wichtige Daten, die Verbrechen verhindern oder es im Anschluss ermöglichen, die Täter zu ergreifen, verfügbar sein sollen. Wenn das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis kommt, dass dadurch deutsches Verfassungsrecht gebrochen wird, dann müssen diese Regelungen natürlich angepaßt werden. Vorerst kann hier nur abgewartet werden.

Zu Ihrer weiteren Information füge ich Ihnen einen Link zum genauen Ergebnis der Abstimmung: "Elektronischen Kommunikationsnetze und Dienste" bei.

http://www.europarl.europa.eu/eplive/expert/shotlist_page/20080708SHL33636/default_de.htm

Mit freundlichen Grüßen,

Herbert Reul

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