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Frage von Thomas K. •

Frage an Henning Otte von Thomas K. bezüglich Recht

Meine Frage richtet sich grundsätzlich an "den Gesetzgeber", zu dem Sie als Abgeordneter ja gehören. Meine Frage, nach den viele Fällen von Gewalt in Deutschland - auch mit Todesfolge - richtet sich daher an Sie mit der Bitte um Antwort:

Warum geht der Staat nicht grundsätzlich viel härter mit dem Thema Gewalt um? Wäre es nicht sinnvoll, die Mindeststrafen für Gewalttäter zu erhöhen? Im Fall Tuce (oder in den Fällen von totgeschlagenen Rentnern an S-Bahnhöfen, Jugendgewalt in Deutschland und die nachgewiesen immer pervertierteren Formen der Gewaltbereitschaft allgemein, Hooligans usw.) haben fast alle Bürger den Eindruck, der Gesetzgeber ahndet Steuerthemen oder Finanzbetrügereien viel härter, als Mord und Totschlag. Die Richter/innen urteilen ja in dem Rahmen, den der Gesetzgeber vorschreibt.

Ist es denkbar, das man beispielsweise das Mindeststrafmaß für "Gewaltbereitschaft mit Todesfolge" nicht grundsätzlich mit einer hohen Mindest-Freiheitsstrafe belegt. Und zwar explizit auch bei allen Fällen, wo das "Jugendstrafrecht" heute sogern immer noch Anwendung findet? Bei anderen Themen geht der Gesetzgeber und die Gesellschaft seit kurzem (Gott sei dank!) doch auch deutlich härtere Gangarten ein, als noch vor Jahren (Kindesmißbrauch, Stalking usw.) Warum also wird Gewaltbereitschaft bei Hooligans, Jugendlichen usw. nicht ganz grundsätzlich endlich viel härter gesellschaftlich und gesetzlich geächtet? Ist eine solche Debatte in der CDU im Gange? Ja oder Nein?

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