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Frage von Ronald S. •

Frage an Henning Finck von Ronald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Finck,

am 27.09.2006 haben Sie in der Hamburgischen Bürgerschaft für das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft, des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen und des Bezirksverwaltungsgesetzes" gestimmt.

Ich würde von Ihnen gerne wissen, wodurch Sie Ihrer Meinung nach hierzu legitimiert sind.

Die letzten Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft, aus der sich Ihr Mandat ableitet, wurden am 29. Februar 2004 durchgeführt. Knapp 3 1/2 später wurde paralell zur Europawahl der Volksentscheid "Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg" durchgeführt.
Mit 66,5% wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens von den Hamburger Wählern angenommen. Der Gesetzentwurf der Bürgerschaft bekam 12,7% weniger an Stimmen (53,8%) und unterlag damit klar.

Womit begründen Sie, dass Sie wesentliche Elemente des per Volksentscheid eingeführten Wahlrechts ändern und die direkte Einflussnahme des Bügers beschneiden?

Bedenken Sie:

Nach Artikel 7, Abs. 1, der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Abgeordnete Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.

- Sie sollen das ganze Volk vertreten!

Und nach Artikel 21, Abs. 1, Satz 1, Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

- Die Mitwirkung bei der politischen Willenbildung durch Parteien findet ihre Grenze dort, wo das Volk seinen politischen Willen eindeutig bekundet hat.

Ich ersuche Sie eindringlich Ihr Gewissen zu prüfen, Ihre Ansicht zur Wahlrechtsänderung zu überdenken und bei der zweiten Lesung des Änderungsgesetzes am 11. Oktober 2006 im Sinne der Volksabstimmung abzustimmen.

Haben Sie Mut und zeigen Sie Charakter. Machen Sie es Ihrem Fraktionskollegen Bruno Claußen gleich.

Vertreten Sie das Volk!

Mit freundlichen Grüßen

gez. - Ronald Saß -

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Saß,

bei Ihrer Email handelt es sich um eine Email, die Sie offensichtlich nicht nur an mich, sondern auch an meine Kolleginnen und Kollegen gesendet haben. Emails dieser Art finde ich sehr unpersönlich und beantworte Sie von daher an sich grundsätzlich nicht.

Ich möchte aufgrund des von Ihnen angefragten Themenkomplexes jedoch hinsichtlich zweier Aspekte eine Ausnahme machen:

Die Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Klausel bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen wäre aus meiner Sicht schon alleine ein Grund gewesen, das Wahlrecht der Volksinitiative zu ändern. Ich habe als Abgeordneter im Bezirk Hamburg-Mitte erlebt, wie es ist, wenn "Volks"-vertreter der DVU in Parlamenten sitzen. Ich fand es von der Volksinitiative unverantwortlich, den Nazis und Rechtsradikalen Tür und Tor zu zu den Parlamenten zu öffnen, als die Sperrklausel mal eben abgeschafft wurde.

Ich engagiere mich auch deswegen, weil "Demokratie vom mitmachen lebt" und ich aufgrund unserer Familiengeschichte eine besondere Verantwortung für Freiheit und Toleranz sehe. Sie wissen ja selbst, dass nur ein sehr geringer Anteil der Wahlberechtigten dem Volksentscheid zur Wahlrechtsänderung zugestimmt hat. Da Volks- und Parlamentsgesetzgebung grundsätzlich gleich gestellt sind, kann der Parlamentsgesetzgeber auch Volksgesetzgebung wieder aufheben bzw. ändern. Genau das haben wir punktuell getan, weil es unsere Verantwortung ist, nach unserem Gewissen zu entscheiden. Als auf Zeit gewählter Volksvertreter war es meine Pflicht als wehrhafter Demokrat, die Fünf-Prozent-Klausel wieder einzuführen.

- Ich frage Sie: Wie können Sie die Abschaffung der Sperrklausel in Bezirken auch vor den aktuellen Wahlerfolgen der NPD in Mecklenburg-Vorpommern als sinnvoll erachten?

Noch ein abschließende persönliche Anmerkung: Ich finde Ihren Apell an Mut und Charakterstärke anmaßend. Seien Sie versichert, dass Mut und Charakterstärke Eigenschaften sind, die ich bei anderen überaus schätze. Ich selbst maße mir nicht an, mich selbst so zu beurteilen. Das mögen andere tun. Und mit Verlaub: Ob ich diese Eigenschaften habe, werden Sie - unabhängig davon, wie ich bei der zweiten Lesung abstimmen werde - nicht beurteilen können, da wir uns persönlich ja nicht kennen.

Zu den anderen von uns geänderten Punkten werden Sie sicher eine Stellungnahme meiner Fraktion erhalten. Dies ist der - bei gleichlautenden Emails an unsere Fraktion - übliche Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Finck, MdHB