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Hendrik Wüst
CDU
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Frage von Hermann van G. •

Frage an Hendrik Wüst von Hermann van G. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Wüst.

Mit großen Unverständnis, habe ich die "Zurücknahme" der Kanaldichtigkeitsprüfung vernommen.
Es war doch Ihre Partei, die die Sache beschlossen hatte und mit der FDP auf den Weg gebracht hat ?
Nun meine Frage.

Ich habe mit meiner Firma, Krudewig & van Gelder Tiefbau OHG, zwei Arbeitsplätze dafür geschaffen und ca. 50000 € investiert.
Sowohl die Arbeitsplätze, als auch die 50000 € kann ich nun wohl abschreiben.
Ich bin zwar keine Bank und auch noch kein Pleitestaat, aber vermutlich wird´mir keiner für den Verlust der zwei Arbeitsplätz und meiner 50000 € zur Seite stehen.
Sollte ich mich da irren,wäre ich Ihnen für eine Antwort sehr dankbar, da ich meinen Mitarbeitern Rede und Antwort stehen muß wie es mit ihren Arbeitsplätzen weiter geht.
Da ich Sie gewählt habe, denke ich das ich ein Anrecht auf eine aussagefähige Antwort habe.

Mit freundlichem Gruß

Hermann van Gelder

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr van Gelder,

für Ihre Zuschrift zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen und die Darstellung der für Sie persönlich mit der aktuellen Entwicklung verbundenen Problematik bedanke ich mich. Gerne erläutere ich die Position, die von der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen vertreten wird.

Nach monatelang vergeblichem Dringen auf eine bürgerfreundliche Umsetzung der Dichtheitsprüfung durch den zuständigen Minister Remmel hat die CDU entschieden, gemeinsam mit der FDP eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen zu beantragen. Den entsprechenden Gesetzentwurf, den CDU und FDP in den Landtag eingebracht haben, füge ich zu Ihrer Kenntnis diesem Schreiben bei. Auch Minister Remmel hat zwischenzeitlich angekündigt, von der bisherigen Praxis der Dichtheitsprüfung Abstand nehmen zu wollen und einen Regelungsvorschlag zu machen.

Mit unserem Gesetzentwurf wird die Dichtheitsprüfung nicht abgeschafft, es wird aber auch nicht mehr der Generalverdacht erhoben, alle privaten Abwasserleitungen seien undicht. Damit schaffen wir Planungssicherheit für Hausbesitzer. Eine Dichtheitsprüfung soll künftig dann durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Boden-, Wasser- oder Umweltverschmutzung vorliegt, um die Ausgewogenheit zwischen ökologischer Notwendigkeit und ökonomischer Vernunft wieder herzustellen. Dass damit die in Ihrem Unternehmen neu geschaffenen Arbeitsplätze obsolet werden, halte ich für eine unverhältnismäßige Annahme, da eine Dichtheitsprüfung weiterhin vorgenommen werden muss, wenn ein begründeter Verdacht auf Undichtigkeit vorliegt.

Nach der nun seit über einem Jahr andauernden Diskussion über die Thematik benötigen sowohl die Kommunen als auch die Bürger Rechtssicherheit für eine bürgerfreundliche Umsetzung der Dichtheitsprüfung. Grundsätzlich gilt, dass es Aufgabe der Landesregierung ist, einen bürgerfreundlichen Vollzug gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Um für die Zukunft unverhältnismäßige Anforderungen an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, machen wir den beschrieben Vorschlag und hoffen, eine für alle Seiten akzeptable gesetzliche Regelung zu schaffen. Natürlich muss der Gesetzentwurf jetzt im Landtag beraten und mit Mehrheit verabschiedet werden. Wir laden alle Fraktionen dazu ein, sich konstruktiv in die anstehenden Beratungen einzubringen.

Bei Anmerkungen oder Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit den besten Wünschen für das Weihnachtsfest und das neue Jahr verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Hendrik Wüst MdL

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