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Hendrik Hoppenstedt
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Frage von Stephan Dr. K. •

Frage an Hendrik Hoppenstedt von Stephan Dr. K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hoppenstedt,

haben Sie Ihrer Antwort auf die Anfrage des Herrn Kretzer (Frage vom 04.10.2015) in diesem Medium im Lichte der Ereignisse von Köln und anderswo etwas hinzuzufügen?

MfG S.Kaufmann

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Sehr geehrter Herr Kaufmann,

die Ereignisse der Silvesternacht bleiben nicht folgenlos. In der nächsten Sitzungswoche wird sich der Bundestag mit einem Gesetzentwurf zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern beschäftigen.

Dass es erst der Silvester-Vorfälle bedurft hat, um mit dem Koalitionspartner überhaupt über das Thema sprechen zu können, ist bedauerlich. Andererseits sind wir in einer Koalition auf das Mitwirken des Partners angewiesen und können eben nicht im Alleingang Gesetze beschließen. Insofern bin ich froh, dass das Thema nun so zügig vom Kabinett aufgegriffen und der Gesetzentwurf beschlossen wurde. Mit dem Gesetz sollen zukünftig Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein so genanntes schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen, sofern ein Ausländer hierfür zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt wurde. Dies soll auch dann gelten, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wird. Auch die Anerkennung als Flüchtling soll infolgedessen versagt werden können. Dies ist bislang erst bei einer dreijährigen Haftstrafe möglich.

Auch wenn das natürlich nicht dazu führen wird, dass Flüchtlinge keine Straftaten mehr begehen, so stellen wir damit jedoch klar, dass das Asylrecht keinen Blankoscheck ausstellt. Damit dem Gesetzesvorhaben auch Taten folgen und die ausreisepflichtigen Personen dann auch tatsächlich abgeschoben werden können, führen wir derzeit verstärkt Gespräche mit den Ländern, aus denen ein besonders großer Teil der straffälligen Migranten kommt. Wir wollen erreichen, dass diese Staaten ihrer Pflicht nachkommen und ihre Staatsangehörigen wieder aufnehmen, um sie aus Deutschland abschieben zu können.

Dazu sind mit dem Asylpaket II, das in den nächsten beiden Wochen im Bundestag beraten wird, eine Vielzahl weiterer Maßnahmen geplant, um Fehlanreize zu minimieren und die die Zugangszahlen weiter zu senken. Schauen Sie bei Interesse doch bitte auf meiner Homepage in den Januar-Newsletter, der sich ausführlicher mit dem komplexen Thema Flucht und Asyl beschäftigt.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Hoppenstedt

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