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Helmut Günter Baumann
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Frage von Frank B. •

Frage an Helmut Günter Baumann von Frank B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Baumann,

aus aktuellem Anlass habe ich ein paar Fragen zum Thema Extremismus. Im Internet wird beispielsweise auf Wikipedia der Begriff Extremismus umschrieben, aber leider nicht die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um als Einzelperson als Extremist zu gelten.
• Ab wann kann eine Person als Extremist bezeichnet werden?
• Ist man bereits ein Extremist, wenn man für extremistische Webseiten oder Zeitungen schreibt?
• Ist jemand ein Extremist, wenn er sich viel bei anderen Extremisten aufhält?
• Kann man als Extremist gelten, wenn man Andersdenkende bekämpft?
• Ist man automatisch Extremist, wenn man einer vom Verfassungsschutz als extremistischer Organisation angehört?
• Ist man automatisch Extremist, wenn man mit einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufter Organisation gemeinsame Aktionen unternimmt?
• Kann die Aussage, jemand bestimmtes sei ein Extremist als Meinungsäußerung gewertet werden?
• Gelten für alle Bereiche (Rechts, Links, Religion, usw.) die gleichen Voraussetzungen, um als Extremist, bzw. extremistische Organisation eingestuft werden zu können?
• Wie könnte die Beweisführung aussehen, um jemanden des Extremismus zu überführen?

Mir ist klar, dass es sich um ein sehr schwieriges Thema handelt. Leider ist es so, dass sehr schnell ein Extremismusvorwurf ausgesprochen wird. Noch trauriger ist, dass der Extremismusvorwurf von den Strafverfolgungsbehörden, inklusive Polizei und Staatsanwaltschaften, unterschiedlich behandelt werden.
Darum möchte ich Sie bitten meine Fragen so genau wie möglich zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Borgmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Borgmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal: Abgeordnetenwatch. Ihre Anfrage ist sehr umfassend gestellt und befasst sich zudem mit einem hochkomplexen Thema.

Extremismus im Allgemeinen wird immer dann in Betracht gezogen, wenn Menschen sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung unserer Gesellschaft und im speziellen gegen unser Grundgesetz wenden. Die Parameter, ab wann ein Extremismus Vorwurf im Raum gestellt werden kann, sind für jeden Einzelfall individuell zu prüfen und muss den dafür zuständigen Einrichtungen und Personen aufgrund ihrer Sachkompetenz überlassen werden. Aufgrund der Einzelfallentscheidungen können genaue Aussagen über eine Konkretisierung des Begriffes schwer getroffen werden. Ich selbst maße mir nicht an, die nötige Sachkompetenz für eine Konkretisierung dieses Begriffes zu haben. Aber als Innenpolitiker weiß ich, dass die dafür zuständigen Institutionen und Personen sorgfältig ausgewählt werden und diese ihre verantwortungsvolle Arbeit sehr gewissenhaft erledigen, so dass ein ungerechtfertigter Extremismusvorwurf ausgeschlossen werden kann.

Ich hoffe sehr, dass meine Antwort zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Baumann