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Helmut Brandt
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Frage von Willi M. •

Frage an Helmut Brandt von Willi M. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Brandt,

erstaunt bin ich immer wieder von den Antworten aus dem Deutschen Bundestag, auch von Ihrer Antwort zur Grundgesetzänderung wegen der Bundesautobahnen.
Bundesautobahnen gibt es vermutlich seit dem 23. Mai 1949.
Ich weiß nicht, wann aus den Reichsautobahnen Bundesautobahnen wurden.
Jetzt fällt Ihnen die schlechte Qualität der Arbeiten der Auftragnehmer der Länder auf, nach Jahrzehnten - erstaunlich.
Glauben Sie wirklich, duch die Pivatisierung der Bundeautobahnen werden die Arbeiten der Auftragnehmer der Länder nun als Auftragnehmer der privatiesierten Gesellschaft qualitativ hochwertiger?
Ich erinnere einen Fernsehbeitrag von Franz-Josef Strauß: "Der Bund hat kein Hoheitsgebiet. Selbst eine Bundesautobahn muss er in den Ländern bauen."

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mittelstädt,

vielen Dank für Ihre Frage.

Erster Punkt: Da Sie sich offenbar intensiv mit den Gesetzentwürfen befasst haben, finde ich es umso erstaunlicher, dass Sie die Mär, wonach die Autobahnen in Deutschland privatisiert würden, hier breittreten. Eigentlich sollten Sie dann doch wissen, dass das nicht stimmt.

Zweiter Punkt: Ob Auftragnehmer gute oder schlechte Arbeit leisten, hängt zunächst nur sehr bedingt davon ab, ob sie vom Bund oder einem Land beauftragt werden. Da haben Sie Recht.

Allerdings wird die neue Gesetzeslage dazu beitragen, bestehende Reibungsverluste zwischen Bundes- und Länderzuständigkeiten abzubauen, um bundesweit ein einheitlich hohes Qualitätsniveau unseres Autobahnnetzes sicherzustellen. Das ist zweifelsohne ein Schritt nach vorn.

Freundliche Grüße

Helmut Brandt MdB