Portrait von Helga Schmitt-Bussinger
Helga Schmitt-Bussinger
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Helga Schmitt-Bussinger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael B. •

Frage an Helga Schmitt-Bussinger von Michael B. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Schmitt-Bussinger,

mit Antrag 16/5988 bzw Beschlussempfehlung 16/9093 "Denkmalschutz in Bayern - Einführung eines Schatzregals" soll die Einführung des Schatzregals wie in manch anderen Bundesländern bereits bestehend, auch in Bayern eingeführt werden.

Von der Tatsache ausgehend das bisher oftmals Schatzfunde aus andern Bundesländern in Bayern gemeldet wurde, eben weil hier kein Schatzregal herrscht, ist davon aus zu gehen das zukünftig sowohl diese Funde als auch Funde aus Bayern nicht mehr gemeldet und dem BLfD zr Auswertung zugeführt werden.

Zudem wird sich auf Grund dieser Enteignungspraxis auch kein Bauherr oder Grundbesitzer mehr genötigt fühlen solche Funde an die Ämter zu melden. Das Resultat wird sein das auch in Bayern deutlich mehr Funde nicht mehr der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung stehen.

Wie stehen sie und Ihre Partei zu dem Thema der faktischen Enteignung durch das Schatzregal und dem drohenden Verlust an Kulturgut für Öffentlichkeit und Wissenschaft ?

Mit freundlichen Grüßen
M. Baumbach

Portrait von Helga Schmitt-Bussinger
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baumbach,

danke für Ihre Anfrage! Es war die SPD, die bereits 2010 die Einführung eines Schatzregals angemahnt und als erste einen Antrag in den Bayerischen Landtag eingebracht hat! Nachdem der Denkmalschutz in Bayern nach wie vor erhebliche Defizite aufweist, wird in diesem die Staatsregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Schatzregales in Bayern zu schaffen.

Schatzregale gibt es in allen Bundesländern mit Ausnahme der Länder Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. In Hessen und Nordrhein-Westfalen besteht jedoch die gesetzliche Pflicht zur Ablieferung von paläontologischen Fundstücken gegen Entschädigung.

In Berlin und Sachsen gibt es ein sog. ?großes? Schatzregal, mit dem sich der Staat das Eigentum an allen Funden sichert, ohne dass hierfür weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Auf Grund unseres Antrages 17/9093 wurde folgender Beschluss gefasst: Die Staatsregierung wurde gebeten, bis zum 01.12.11 einen Bericht über die laufenden Gespräche zur Findung einer Eigentumsregelung, insbesondere auch zur Einrichtung eines Schatzregales vorzulegen. Bislang gibt es jedoch nachwievor kein Einvernehmen im Hinblick auf die Einführung eines Schatzregales.

Wir bleiben weiter dran an diesem Thema und werden es in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgreifen!

Viele Grüße

Helga Schmitt-Bussinger