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Helga Daub
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Frage von Arno O. •

Frage an Helga Daub von Arno O. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Helga,
ich weiß das Du nicht der fachlich zuständige Ansprechpartner für diese Frage ist. Ich möchte Dich aber bitten diese an den deiner Meinung nach zuständigen Kollegen bzw. Abgeordneten weiterzuleiten
.Weshalb muss ein älterer Arbeitsloser erst 6 Monate Alg 1 beziehen um dann einem Arbeitgeber nach dieser Zeit einen Zuschuss (EGZ für Ältere) zu gewähren.
Wäre es nicht sinnvoller ,im Rahmen von erforderlichen Sparmassnahmen ,die Voraussetzungen für einen solchen Zuschuss dahingehend abzuändern, daß dieser Zuschuss dem älteren Arbeitslosen gewährt wird, wenn dieser durch Eigeninitiative in den ersten 3 Monaten seiner Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung aufnimmt.
Hier könnte doch evtl. durch eine Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit eine Haushaltsmitteleinsparung erfolgen wenn man von einem
durchschnittlichen Alg 1 Bezug von ca. 1300,-€ monatlich ausgeht.
Gleichzeitig aber auch ein Ansporn zu einer größeren Eigeninitiative erzeugt werden. Wobei bei einer Arbeitsaufnahme der bisherige Arbeitslose durch diese Zuschussgewährung an seine Person bestimmt auch eher bereit wäre einen evtl.niedrigeren Lohn bzw. Gehalt , zumindest während der Probezeit, zu akzeptieren.
Gleichzeitig würden auch wieder frühzeitig Beiträge in die Sozialkassen fließen und gleichzeitig bei einem mindestens 12 -monatigen Beschäftigungsverhältnis Ansprüche auf Alg 1 entstehen.
Im Voraus schon einmal Danke für Deine Mühe
mit freundlichen Grüßen
Arno

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Antwort von
FDP

Lieber Arno,

Der Eingliederungszuschuss (EGZ) dient dem Zweck der Arbeitsförderung. Arbeitnehmer erhalten ihn zusätzlich zu den Arbeitsentgelten als Ausgleichzahlung. Der EGZ muss vor Arbeitsaufnahme bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Der Leistungsumfang ist für Menschen, die das 50. Lebensjahr überschritten haben, weiter gefasst als für jüngere Menschen. Zur individuellen Förderhöhe und –dauer kann man Ihnen ebenfalls bei der Agentur für Arbeit Auskunft geben.
Anspruch auf EGZ für Ältere besteht nach einer vorangegangenen Arbeitslosigkeit von mindestens 6 Monaten. Hintergrund ist, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitslos war, auch nicht in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden muss.
Das Ziel des EGZ ist es ja, Menschen, zurückzuführen in ein geregeltes Arbeitsverhältnis. Dabei handelt es sich besonders um solche Bürger und Bürgerinnen, die unter erschwerten Bedingungen, beispielsweise einer Behinderung, nach einer Arbeitsstelle suchen.
Wir befürworten den Eingliederungszuschuss. Allerdings ist es uns wichtig, dass er nicht dazu genutzt wird, jahrelange Pseudo-Arbeitsverhältnisse auf Kosten des Staates zu erzeugen. Der EGZ ist für solche Fälle gedacht, in denen eine Vermittlung nicht auf herkömmlichem Weg möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Daub MdB