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Frage von Joachim T. •

Frage an Helga Daub von Joachim T. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Daub,

ich bin Vater eines vor einem knappen Jahr außerehelich geborenen Kindes. Folgende Fragen hätte ich an Sie:
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Anfang Dezember ´09 entschieden, dass die Unbedingtheit des mütterlichen Willens, über den väterlichen Anteil der Sorge alleinig zu entscheiden (§ 1626a BGB), "nichteheliche" Kinder und ihre Väter diskriminiert. Halten Sie es angesichts dieses Gerichtsbeschlusses für überhaupt vertretbar, die o. g. Väter und damit Grundrechtsträger gem. Art. 6 GG in solcher Weise abhängig von den Müttern (bzw. in Zukunft vielleicht immer noch den Gerichten?) zu machen?
Sollten diesen Vätern nicht unter Berücksichtigung der Gleichheit der Geschlechter sowie aller Menschen vor dem Gesetze (Art. 3 GG) die automatisch gleichen Rechte/Pflichten in puncto Personensorge eingeräumt werden wie "verheirateten" Vätern (vielleicht auch teils nur auf Papier?) und ALLEN Müttern? Das wachsende Verantwortungsbewusstsein der heutigen Väter lässt doch eigentlich keinen anderen Schluss zu. Verlangt die Politik nicht seit Jahren in der Erziehung aktivere Väter, die es ja auch wollen, aber de jure bis heute nicht dürfen?

Wie kann man künftig "nichtehelichen" Kindern und ihre Vätern, nach den grundrechtlichen Maßgaben als gleichberechtigte Gesellschaftsmitglieder, die im Grundgesetz geforderten gleichen Lebensbedingungen ermöglichen und dies rechtlich verbindlich anwendbar umsetzen?

Mit freundlichen Grüßen,

Joachim Terlisten

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Terlisten,

Wir setzen uns sehr für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Väter dürfen Müttern gegenüber nicht diskriminiert werden. Für das Wohl des Kindes ist es das Beste, wenn es ein gutes Verhältnis zu beiden Elternteilen hat. Es muss also die Chance dazu bestehen, eine emotional stabile Beziehung zum Vater zu entwickeln.
Ein geteiltes Sorgerecht ist allerdings nicht in allen Fällen das Beste für das Kind. Deshalb sind Gerichte, die im Sinne des Kindes im Einzelfall entscheiden, wichtig.
Das von Ihnen angesprochene Urteil des Bundesgerichtshofs wird von uns sehr begrüßt. Wir arbeiten an einem Gesetzentwurf, der dieses Urteil zum Vorbild hat.
Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem es heißt, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen, wird von uns weiterhin als richtig und wichtig empfunden.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Daub MdB