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Heinz Schmitt
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Frage von Raymund W. •

Frage an Heinz Schmitt von Raymund W. bezüglich Recht

Hallo Herr Schmitt,

zur Zeit wird über ein neues Gesetzt für den Schutz der Kinder mittels einer Internetzensur (Kinderpornographie) diskutiert.

Ich selbst bin Informatiker und weis, dass diese Sperren bei Servern die im Ausland stehen sehr leicht umgangen werden können. Also bringt eine solche Zensur doch eigentlich nichts.

Dann werden die Daten aller Personen die auf diese Seiten zugreifen gespeichert und laufen Gefahr in die Mühlen der Justiz zu geraden. Nun ist es so, dass wenn man einen Suchbegriff wie z.B.: "Kinder" in Google eingibt. Sicher auch Seiten mit Kinderpornographie aufgelistet werden können. Da man dies aber nicht an dem Text in Google erkennen kann, klickt man mal auf eine der möglichen Adressen und schon ist man auf einer solchen Seite. Im Prinzip hat man sich ja dann bereits Strafbar gemacht. Oder man hat den Browser so eingestellt, dass Internetseiten vorgeladen werden. Das Heist, dass der Browser die entsprechenden Seiten schon lädt ohne dass diese angezeigt werden. Auf der Überwachten Adresse kann man dies nicht feststellen. Daher macht man sich auch in diesem Fall bereits Strafbar.
Ist es gewollt, dass alle Internetnutzer in Deutschland nun Kriminalisiert werden?

Es gibt weit besser Möglichkeiten gegen Kinderpornographie vorzugehen. Ich persönlich würde es befürworten, dass Deutschland versucht die Anbieter in Deutschland zu ermitteln und zu bestrafen. Dann sollte auf Staaten die die Kinderpornographie nicht richtig Bekämpfen entsprechender Druck ausgeübt werden. So könnte man das entsprechende Land vollständig vom Internet trennen (Das müsste natürlich eine weltweite Initiative sein). Dies würde ich sofort befürworten, da diese Staaten zeigen, dass sie nicht Verantwortungsvoll mit dem Internet umgehen.

So wie es derzeit geplant ist, halte ich es für:

1. Nutzlos, dadurch wird kein einziges Kind auf der Welt geschützt.
2. Geldverschwendung (und wir müssen es bezahlen).
3. Reine Wahlpropaganda

Was ist Ihre Meinung zu diesem Gesetz?

MfG Waßmer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Waßmer,

für Ihre kritischen Hinweise zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt danke ich Ihnen.

Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Verbrechen. Konsequenterweise sind auch das Herstellen, die Verbreitung und der Besitz von Kinderpornographie verboten. Zunehmend wird Kinderpornographie nun über das Internet verbreitet. Dabei dürfen wir nicht tatenlos zusehen.

Bei einer neuen Regelung geht es auch um den oft diskutieren Widerspruch zwischen Informationsfreiheit und den Schutz vor Straftaten gegenüber Kindern und Jugendlichen.

Nach gültiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten auf deutschen Servern von den Internet-Providern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist für deutsche Stellen im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren. Dieses Ziel soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreicht werden.

Dabei sind allerdings noch zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen zu klären. Auf Verlangen der SPD-Fraktion wird es am 27. Mai eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss zu dem Gesetzentwurf geben. Damit können wir die Hinweise von Internet-Nutzern, wie Sie es tun, angemessen einbeziehen und erörtern. Besonders müssen wir prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann.

Gerne halte ich Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. Dazu bräuchte ich verständlicherweise Ihre persönliche Mail-Adresse.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Schmitt