Heiner von Marschall
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Heiner von Marschall zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Martin E. •

Frage an Heiner von Marschall von Martin E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr von Marschall,

aus dem Berliner Wahlprogramm der Grünen habe ich entnommen, dass der Islam zu Berlin gehört.

Für mich stellt sich die Frage, inwiefern auch die Scharia in Berlin angewandt werden soll.

Wo liegen die Grenzen, falls es welche geben soll?

Besteht für mich im Zweifel auch als Nichtmuslim die Möglichkeit nach der Scharia zu leben, mit entsprechenden Vor- und Nachteilen für meine Familie und mich?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Eppelmann,

Herzlichen Dank für Ihre Frage!

Angesichts der hohen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern muslimischen Glaubens ist es eine Tatsache, dass der Islam zu Berlin gehört. Ob und wenn ja welcher Religionsgemeinschaft jemand angehört oder welchen Glauben die Menschen praktizieren entscheidet jede und jeder für sich.

Schon der Alte Fritz sagte, dass hier "jeder nach seiner Facon seelig werden" soll.

Aufgabe der Politik ist es, ein gedeihliches Zusammenleben zu ermöglichen bzw. zu fördern. Das erfordert von allen Mitgliedern unserer Gesellschaft die Toleranz, auch anderen eine selbstbestimmte Religionsausübung zuzugestehen.

Für ein gedeihliches Zusammenleben aller sind Rechte und Pflichten des einzelnen in Gesetzen und der Verfassung geregelt. Diese müssen auch durchgesetzt werden. Die Scharia gehört nicht dazu.

Selbstverständlich haben Sie wie jeder andere die Möglichkeit, nach der Scharia zu leben, wenn Sie das wünschen, egal ob sie darin "Vorteile" für sich persönlich sehen oder aus welchem Grund auch immer.

Die Grenze liegt dort, wo Rechte anderer (auch z.B. Ihrer Familie) verletzt werden. Um zwei Extrembeispiele zu nennen: Eine Zwangsheirat verletzt das Recht der Frau auf Selbstbestimmung, ein sogenannter "Ehrenmord" verletzt das Recht auf körperliche Unverletztheit.

Dies darf auf keinen Fall geduldet werden, hier haben die Opfer ein Recht auf Solidarität und Schutz durch uns alle!

Niemand hat das Recht, anderen seine Überzeugungen aufzuzwingen.

JedeR einzelne hat das Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, soweit die Rechte anderer nicht verletzt werden.

Dafür treten wir Grünen mit aller Kraft ein.

Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen

heiner v. marschall