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Heike Brehmer
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Frage von Bernd D. •

Frage an Heike Brehmer von Bernd D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Frau Breher,
es gibt 2 zentrale Argumente gegen die Widerspruchslösung bei der Organspende:
1) Eine Spende, der man nur durch ein ausdrückliches Nein entkommt, sei keine Spende mehr.
Bitte bedenken Sie, worauf der Begriff „Organspende“ ursprünglich zielt, nämlich auf die Verhinderung von Organhandel. Wir sind sich ja alle einig, es darf niemals eine „Organbörse“ geben.
2) Die Widerspruchslösung sei ein unerträglicher Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte.
Meine Bitte: Fragen wir nicht als Erstes, ob wir Organe spenden wollen, sondern, ob wir für uns und unseren Liebsten im Ernstfall ein Organ wünschen würden!

Praktisch jeder tut das. Übrigens: Einem minderjährigen Kind kann man ein Organ durch elterliches Veto gar nicht vorenthalten, auch Zeugen Jehovas nicht. Die Ärzte erwirken sofort eine begrenzte Sorgerechtsübertragung auf das Jugendamt.

Jede Moral, die von der Rechtsgleichheit der Menschen ausgeht, fordert, anderen nicht vorzuenthalten, was man für sich und die Seinen wünscht. Kants kategorischer Imperativ stellt diese Maxime in das Zentrum der Moral, und sie ist Basis unseres Grundgesetzes.

Andererseits ist es ein hohes Menschenrecht, zu bestimmen, was mit dem toten Körper geschieht, wenn dieses Recht auch eingeschränkt ist: Es gibt kein Einspruchsrecht gegen die Obduktion bei unnatürlichem Tod.

Kranken, die keine Organe spenden wollten, darf man die Transplantation nicht verweigern. Es ist das Zentrum der ärztlichen Berufsethik, Behandlung darf niemals von Vorbehalten gegenüber dem Patienten abhängen.

Fazit: Ein Organ im Bedarfsfall haben, aber nicht geben wollen, ist nicht moralisch. Aber sowohl die Entnahme gegen den Willen des Verstorbenen als auch die Verweigerung ärztlicher Behandlung scheitern an höheren Rechtsgütern.

Was tun, in so einem moralischen Dilemma? Ist es nicht wenigstens zumutbar, dass, wer keine Organe spenden will, bei Bedarf aber selbst eines bekommt, Nein sagen muss?
Herzliche Grüße Bernd Meyer

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Sehr geehrter Herr Meyer,

in Beantwortung Ihrer Anfrage zum Thema Widerspruchslösung und Ethik bei der Organspende möchte ich Ihnen mitteilen, dass es sich dabei um ein höchst emotionales Thema handelt, bei dem Vertrauen, Hoffnung, Leben und Tod eng beieinander liegen.
Sie gehen in Ihrer Anfrage auf zwei Argumente gegen die Widerspruchslösung ein und erläutern verschiedene ethische und moralische Grundsätze, die mit der Entnahme bzw. Spende von Organen verbunden sind.

Am 28. November 2018 haben wir im Deutschen Bundestag eine ergebnisoffene Orientierungsdebatte darüber geführt, ob die Regelungen für Organspende in Deutschland überarbeitet werden müssen. Dieser Meinungsaustausch diente dazu, das Für und Wider der verschiedenen Möglichkeiten offen und transparent zu beleuchten. Das Ergebnis dieses Meinungsaustauschs ist derzeit noch offen und wird in den Fachgremien des Deutschen Bundestages umfassend beraten.

Die Frage, wie die Organspende in Deutschland am besten zu regeln ist, ist nicht einfach zu beantworten. Ethische Gesichtspunkte müssen dabei ebenso gewissenhaft abgewogen werden wie medizinische Aspekte und die Selbstbestimmung eines jeden einzelnen Menschen.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Brehmer, MdB

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