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Heike Brehmer
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Frage von Lutz D. •

Frage an Heike Brehmer von Lutz D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

ESM / ESFS

Heute soll über o.g. Verträge abgestimmt werden. Wie positionieren Sie sich zu folgendem Sachverhalten:

1.Deutschland finanziert demnächst fremde Lebensqualität. (z.B. Renteneintritt in Frankreich)
2.Ein "Rat" bestimmt was mit deutschen Steuergeldern geschieht.
3.Die Deutschen wurden dazu nicht befragt, aber die Meinung des Volkes ist egal.
4.Die Finanziellen Grenzen sind nach oben offen, ENDLOS!!!!
5.Ist es mit einem "normalen" Charakter und einem "Rest von Gewissen" möglich seinen "Kindern" so etwas aufzubürden??
6.Sind Sie in der Lage auf diese klar formulierten Fragen eine aussagekräftige Antwort zu geben?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dietermann,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. Juni 2012, in welcher Sie auf das Thema Euro-Schuldenkrise und ESM eingehen. Bezüglich der aufgelisteten Sachverhalte möchte ich Ihnen wie folgt antworten:

Sie sprechen eingangs die Frage nach der Solidarität innerhalb der Währungsunion an. Der ESM fußt auf dem wichtigen Grundsatz, dass Solidarität nur bei entsprechender fiskalpolitischer Solidität gewährt werden kann.

Weiterhin erwähnen Sie die Rolle des „Rates“. Der so genannte Gouverneursrat wird aus den Finanzministern oder den für Finanzen zuständigen Vertretern der Mitgliedsländer des ESM gebildet. Alle wesentlichen Entscheidungen, die der ESM treffen kann, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, müssen einstimmig durch diesen Gouverneursrat getroffen werden. Deutschland verfügt über seinen Vertreter im Gouverneursrat bei allen wichtigen Entscheidungen auch über ein Vetorecht.

In einem weiteren Punkt sprechen Sie die finanziellen Grenzen an, welche Sie als „endlos“ beschreiben. Der ESM verwendet sein Kapital als Absicherung, um selbst am Markt die erforderlichen Mittel für ein Ausleihvolumen von 500 Mrd. Euro aufzunehmen. Das exakte effektive Ausleihvolumen hängt damit unter anderem von den Marktentwicklungen ab.

Die Festlegung einer Obergrenze für das Ausleihvolumen erfolgt in Art. 39 ESM-Vertrag. Die Eurogruppe hatte sich am 30. März 2012 allerdings auf eine vorrübergehende Anpassung des konsolidierten Ausleihvolumens von EFSF und ESM auf 700 Mrd. Euro verständigt. Dieser Betrag ergibt sich daraus, dass die zu diesem Zeitpunkt bereits zur Durchführung von Notmaßnahmen der EFSF zugesagten Finanzmittel in Höhe von 200 Mrd. Euro bei der Konsolidierung nicht angerechnet werden. Nach Rückzahlung der von der EFSF bereitgestellten Mittel verbleibt somit auf Dauer ein maximales, konsolidiertes Darlehensvolumen des ESM von 500 Mrd. Euro. (Stand Juli 2012)

Für die gesamte Währungsunion ist es von großer Wichtigkeit, die Krise an ihren Wurzeln zu bekämpfen und in den akut betroffenen Mitgliedsstaaten solide Finanzen und Strukturreformen für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Brehmer, MdB

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