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Frage von Gerhard S. •

Frage an Hedi Wegener von Gerhard S. bezüglich Verbraucherschutz

Ich bin auf der Suche nach Informationen auf die Internetseite opendownload gelandet, ich habe die informationsseite aber nicht benutzt, da ich nach der Registrirung einen mir zugesandten Freigabecode eingeben sollte was aber von meiner Seite nicht erfolgt ist.
Ich habe aber trotzdem eine Zahlungsaufforderung erhalten,und nach Widerspruch auch noch eine Mahnung von einem Rechtsanwalt Olaf Tank.
Nach meinen Recherchen arbeitet Olaf Tank schon jahrelang mit Internetabzockern zusammen aber nach der derzeitigen gesetzlichen Grundlagen ist es offensichtlich der Staatsanwaltschaft nicht gelungen den Internetabzockern und ihren Helfern das Handwerk zu legen.
Ich hätte gerne ihren Standpunkt zu diesem Thema erfahren um ein Kriterium für meine Wahlentscheidund zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schulz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihren Beitrag auf abgeordnetenwatch.de. In Ihrer Anfrage beschreiben Sie, wie Sie Opfer von Internetabzocke geworden sind.

Ich kann Ihren Ärger darüber sehr gut verstehen. Leider sind Sie nicht der einzige, der diesen unlauteren Geschäftstaktiken zum Opfer gefallen ist. Es kommt immer häufiger vor, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern Rechnungen oder Mahnungen für Waren oder Leistungen bekommen, die sie nie bestellt oder in Anspruch genommen haben.

Von diesen Zahlungsaufforderungen darf man sich allerdings nicht verunsichern lassen. Es gilt: Wer sich sicher ist, dass er nichts bestellt und keinen Vertrag geschlossen hat, muss nichts bezahlen. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Verkäufer und Käufer bzw. Unternehmer und Verbraucher jeweils übereinstimmende erklären, dass eine bestimmte Sache oder Leistung zu einem bestimmten Preis gekauft bzw. erbracht werden soll. Behauptet eine Firma, ein Vertrag sei zustande gekommen, muss sie das letztlich beweisen. Die einseitige Rechnungsstellung begründet keine Zahlungs- oder sonstige Pflicht.

Sie schreiben, dass Sie trotz Widerrufs eine Mahnung von dem Rechtsanwalt Olaf Tank erhalten haben. Lassen Sie sich von diesem Schreiben nicht unter Druck setzen. Die Unternehmen haben keinerlei Pfändungsrechte. Handlungsbedarf besteht erst, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Sie müssen dann innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem beigefügten Widerspruchsformular offiziell widersprechen. Vor Gericht landet ein Fall so gut wie nie.

Das Internetportal opendownload.de ist den Verbraucherzentralen bereits bekannt. Der Betreiber der Seite, Content Services Ltd., wurde wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher durch AGB sowie fehlender Endpreisangabe auch schon abgemahnt. Zudem wurde ein Verfahren wegen der Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern eingeleitet, da in den Rechnungen behauptet wird, die falsche Angabe des Geburtsdatums stelle ein Betrugsdelikt dar. Die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärungen wurde verweigert. Laut Informationen auf der Internetseite der Verbraucherzentralen ( http://www.verbraucherzentrale.de ) ist eine Unterlassungsklage in Vorbereitung.

Ende 2008 ist nun das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft getreten. Die Novelle gibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Rechtssicherheit und baut das hohe Verbraucherschutzniveau im Wettbewerbsrecht aus.

Mit freundlichen Grüßen
Hedi Wegener