Portrait von Hedi Wegener
Hedi Wegener
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hedi Wegener zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Georg E. •

Frage an Hedi Wegener von Georg E. bezüglich Familie

Hallo Frau Wegener,

ich möchte gerne wissen, warum bei der Berechnung der Unterhaltsvorschusszahlungen für Kinder durch das Jugendamt die Erhöhung des Kindergeldes gleich wieder einkassiert wird. Steht Kindern von alleinerziehenden Vätern das erhöhte Kindergeld nicht zu?

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich bei dem Familienministerium für eine Gleichbehandlung von Alleinerziehenden und Familien einsetzen würden.

Mit freundlichen Grüßen Georg Exner

Portrait von Hedi Wegener
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Exner,

der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis ist mir außerordentlich wichtig und eine Grundlage für die Ausübung meines Mandates. Ich beantworte jedes Schreiben, das aus meinem Wahlkreis Lüneburg-Lüchow-Dannenberg persönlich an mich gerichtet wird. Täglich erreicht mich daher eine Vielzahl von Anliegen.

Bei abgeordnetenwatch.de fehlt mir jedoch die persönliche Komponente. Ich weiß nicht ob hinter dem frei wählbaren Namen eine reale Person mit einem ehrlichen Anliegen aus meinem Wahlkreis steckt. Daher bitte ich um die Zusendung der postalischen Adresse hedi.wegener@bundestag.de und werde Ihr Anliegen dann sehr gerne auf postalischem Wege beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Hedi Wegener

Portrait von Hedi Wegener
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Exner,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordentenwatch.de zum Thema Unterhaltsvorschusszahlungen.

Ich kann Ihre Enttäuschung über die Anrechnung der Kindergelderhöhung auf den Unterhaltsvorschuss nachvollziehen. Eine Änderung der Regelungen zum Unterhaltsvorschuss gestaltet sich aber leider äußerst schwierig. Wegen der Mitfinanzierungspflicht von Ländern und Kommunen gab es von dort in der Vergangenheit zahlreiche Initiativen zur Ab-schaffung bzw. deutlichen Begrenzung des Unterhaltsvorschusses. Diese konnten wir bisher immer erfolgreich abwehren. Um den Kritikern keinen Anlass für weitere Angriffe zu geben, hat die SPD-Bundestagsfraktion das Thema "Anpassung der Höhe des Unterhaltsvorschusses zum 01.01.2009" nicht weiter verfolgt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz stellen eine besondere Sozialleistung für das Kind und den alleinerziehenden Elternteil dar. Der Gesetzgeber hat sie vorgesehen, weil alleinerziehende Elternteile ihre Kinder in der Regel unter erschwerten Bedingungen erziehen und bei Ausfall von Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils auch im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für den von dem anderen Elternteil geschuldeten Unterhalt aufkommen müssen. Diese zusätzliche Belastung soll durch eine öffentliche Unterhaltsleistung gemildert werden. Die öffentliche Unterhaltsleistung unterstützt den alleinerziehenden Elternteil damit in Situationen, in denen erwartete Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils - gewissermaßen planwidrig und in besonders schwierigen Lebenslagen - ausbleiben. Diese wichtige Hilfe für Alleinerziehende konnten wir auch in Zeiten der Großen Koalition erhalten.

Die Nicht- bzw- Geringberücksichtigung der Kindergelderhöhung zum 01.01.2009 ist leider noch eine Auswirkung der Unterhaltsrechtsreform 2008. Mit dieser Reform wurde nämlich die Grundlage für den Unterhaltsvorschuss geändert. An die Stelle der Regelbetrags-Verordnung trat die an den einkommenssteuerlichen Kinderfreibetrag angelehnte Definition des gesetzlichen Mindestunterhalts im BGB. Durch diese Änderung hätte der Unterhaltsvorschuss eigentlich im Jahr 2008 reduziert werden müssen. Wir haben jedoch dafür gesorgt, dass die Leistung nicht gekürzt wird. Der seinerzeit konzipierte "Zahlbetragsbe-sitzschutz" wird nunmehr einmalig zum 01.01.2009 "abgeschmolzen".

Künftig werden auch Bezieherinnen von Unterhaltsvorschuss von Kinderfreibetragserhöhungen bzw. Kindergelderhöhungen profitieren, denn der Mindestunterhalt knüpft an den einkommenssteuerlichen Kinderfreibetrag an.

Mit freundlichen Grüßen
Hedi Wegener