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Hartmut Koschyk
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Frage von ursula g. •

Frage an Hartmut Koschyk von ursula g. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Leider, sehr geehrter Herr Koschyk, haben Sie die vorangegangene Anfrage zu Punkt 2 nur sehr verwaschen, zu Punkt 3 themenverfehlt und zu Punkt 1 gar nicht beantwortet.

Ich bitte deshalb um Ihre Stellungnahme zum Kritikpunkt 1 im neugeplanten Rechtebeschneidungs-Gesetz, welcher mich als ehrenamtliche Helferin -die unbegleitet geflüchtete Jugendliche unterstützt- besonders berührt.

1: Ausschluss der unbegleiteten Minderjährigen vom Bleiberecht für Heranwachsende__Diesen wird bei Einreise nach ihrem 17. Geburtag die besondere Schutzbedürftigkeit aberkannt.(§25a,§25b)

Mit 17, dh zumeist mit tatsächlich 16 Jahren völlig schutzlos und ausgeliefert ? Die Jugendlichen aus Irak-Iran-Syrien-Afghanhist haben nahezu alle am 1.1. Geburtstag, unabhängig davon, in welchem Monat sie tatsächlich geboren sind. Wenn sie also offiziell 17 werden, sind sie de facto (möglicherweise sogar bis Dezember des Jahres) erst 16 Jahre alt.

Und diese Kinder sollen - im Gegensatz zu deutschen Jugendlichen, denen ein besonderes Schutzbedürfnis bis 21 Jahren zugesprochen wird - ohne Bleiberecht schutzlos in Massenunterkünfte gesteckt und völlig alleingelassen dem Asylverfahren (mitsamt evtl Ablehnung und Abschiebung) unterzogen werden ?

Wo bleiben hier die Menschenrechte ? "Alle Menschen sind gleich" (und gleich zu behandeln) ? Und wo bleiben hier die Kinderrechte der UN-KRK, insbesondere Artikel 3 und 6, sowie die besonderen Bestimmungen zu Kinderflüchtlingen ? Wo bleibt das Kindeswohl ? Wo bleibt das Haager Schutzabkommen ?

Geflüchteten Kindern sind alle Rechte zu gewähren, welche auch deutschen Kindern gewährt werden. Bitte erklären Sie sich hierzu, das Weglassen einer Stellungnahme in Ihrer Antwort an die Linke ist eindeutig keine Option.

Eine klare Positionierung gegen das Aushebeln der Menschenrechte per Gesetz vermisse ich in Ihrer Antwort ebenfalls. Ich frage Sie deshalb ganz konkret: stimmen Sie gegen oder für die Verschärfung des Asylrechts = weitere Beschneidung der Menschenrechte ?

Hochachtungsvoll

Ursula Grüner, Bürgerin

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Antwort ausstehend von Hartmut Koschyk
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