Portrait von Hartmut Koschyk
Hartmut Koschyk
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hartmut Koschyk zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Benjamin R. •

Frage an Hartmut Koschyk von Benjamin R. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Koschyk,

da sich erst vor Kurzem in unserer Nähe ein weiterer Amoklauf ereignet hat, sollte nun endlich etwas getan werden. Der Gesetzgeber sollte verhindern, dass Kinder und Jugendliche an Waffen herankommen. Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, dass man Schusswaffen im Haus haben sollte. Ein Verbot von Waffenlagerung in Privaträumen, vor allem wenn Kinder im Haus sind, muss erneut geprüft werden. Auch wenn der Zugang Minderjähriger zu Schusswaffen dadurch nicht hundertprozentig zu verhindern ist, muss doch das Menschenmögliche getan werden, um den Zugang so weit wie möglich zu erschweren. Gesetze können aber sicherlich nicht alle Probleme lösen.

Aber eine Debatte um weitere Verbote von gewalthaltigen Computerspielen geht dagegen an den Problemen vorbei. Deutschland hat schon ein sehr strenges Jugendschutzgesetz. Erwachsene müssen jugendgefärdende Inhalte so aufbewahren, dass kein Unbefugter Zugriff nehmen kann. Einen Generalverdacht gegen mündige Bürger, die solche Spiele bevorzugen lehne ich jedoch ab. Die überragende Mehrzahl der legalen Spielebesitzer wird ihrer Verantwortung gerecht.

Ein Herstellungsverbot für Spiele ist meiner Ansicht nach absolut wirkungslos, da diese Spiele unbestritten dann im Internet illegal heruntergeladen werden - und dies ohne irgend eine Form der Jugendschutzprüfung. Ehrliche, mündige Bürger, die solche Spiele erwerben müssen sind dann hingegen gezwungen den Versandhandel aus anderen Ländern zu benutzen und sich damit strafbar zu machen.

Um es nochmal zusammen zu fassen: Spiele töten keine Menschen, Waffen schon. Es gibt keinen vernünftigen Grund eine Schusswaffe im Haus zu haben. Wieso gibt es hierzu keine strengere Gesetzgebung? Das Argument "lohnendes Einbruchsziel" spräche auch dafür, dass Soldaten Ihre Waffen mit nach Hause nehmen sollten statt sie auf dem Bundeswehrgelände zu lagern.

Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Reichstein

Portrait von Hartmut Koschyk
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Reichstein,

der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 einige Änderungen im Bereich des Waffenrechts in Zweiter und Dritter Lesung beschlossen. Im Vordergrund stand unser Bestreben, eine praxistaugliche Lösung herbeizuführen. Bereits vor den verabschiedeten Änderungen im Bereich des Waffenrechts besaß Deutschland eines der strengsten Waffengesetze weltweit. Durch die Erschwerung des Zugangs Unbefugter zu Schusswaffen sowie durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten, bei gleichzeitiger Wahrung der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Rechte von Schützen und Jägern, haben wir mehr Sicherheit geschaffen. Ich bin davon überzeugt, dass wir vernünftige Regelungen mit Augenmaß getroffen haben. Hintergrund war eine breite öffentliche und politische Diskussion nach dem furchtbaren Amoklauf von Winnenden über einen etwaigen Handlungsbedarf des Gesetzgebers unter anderem - aber nicht nur - im Waffenrecht. Fest steht, dass Deutschland strenge gesetzliche Regelungen für den Umgang mit Schusswaffen und Munition hat. Genauso steht fest, dass gesetzliche Vorschriften für sich gesehen Amokläufe niemals mit Sicherheit werden ausschließen können.

Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochene Debatte um weitere Verbote von gewaltverherrlichenden Computerspielen, vertrete ich die Auffassung, dass Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig lernen müssen, mit elektronischen Medien sowie mit ihren Chancen und Risiken umzugehen. Rechtliche Regelungen müssen Grenzen aufzeigen, Verbote allein genügen jedoch nicht. Gewaltbeherrschte Spiele, die Mord- und Metzelszenen detailliert darstellen und verherrlichen sowie zu Gewalttätigkeit anstacheln, gehören nicht in die Hände von Kindern. Deshalb sind eine bessere Alterskennzeichnung und eine Klarstellung der Kriterien für eine Altersfreigabe ab 18 Jahren richtig. Bereits heute bietet das Strafrecht Regelungen für das Verbot eines Gewalt verherrlichenden Computerspiels. Entscheidend ist, dass die Einhaltung dieser klaren Gesetze streng kontrolliert wird. Auch der Handel steht in der Pflicht, seiner gesetzlichen Verantwortung gerecht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Koschyk MdB