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Hartfrid Wolff
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Frage von Günter B. •

Frage an Hartfrid Wolff von Günter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wolff,

ich habe bis jetzt drei insolvente Mieter in Folge gehabt. Zwei Mieter haben sich bereits insolvent gemeldet. Einer steht kurz bevor. Bei diesem dritten Mieter habe ich 18 Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Was mich an der ganzen Sache nervt, ist die Tatsache, dass die Schuldner diese Insolvenzmeldung massiv missbrauchen und sogar noch mit Insolvenz drohen. Es ist auch so, dass dieser Schuldner noch nie eine Steuererklärung abgegeben hat und eine vierstellige Summe zurückerhalten würde. Weshalb kann der Gesetzgeber nicht endlich ein Gesetz erlassen, dass der Schuldner alles dafür tun muss aus den Schulden herauszukommen bevor er sich insolvent meldet.
Mir kommt es so vor, dass die Schuldenberater geradezu darauf warten, dass ein Gläubiger dem Insolvenzplan nicht zustimmt um sich dann in die Insolvenz zu flüchten. In meinem Fall wusste der Schuldenberater schon am 7.5.13, was ich am 12.5.13 (Fristsetzung) antworten würde. Obwohl ich ihm am 7.5.13 noch überhaupt keine Antwort abgegeben habe.
Dieses ganze Insolvenzgesetz gehört so schnell als möglich in die Tonne. Quoten unter 10 Prozent von der Schuld anzubieten sind eine Frechheit. Hier sind einfach nur noch Tür und Tor von kriminellen Machenschaften geöffnet. Jeder kann Schulden anhäufen so viel er möchte und dann bietet man knapp 10 Prozent oder sogar Null Prozent an, in der Hoffnung dass der Gläubiger nicht zustimmt und man überhaupt nichts mehr an die Gläubiger bezahlen muss und das was übrig bleibt behält der Insolvenzverwalter. Das kann für Gläubiger in keiner Weise eine nicht einmal annähernd zufriedenstellende Lösung sein. Ich habe auch schon Petitionen eingereicht aber noch keine Antwort erhalten.
Weshalb wird es den Schuldnern so einfach gemacht?
Wann gibt es hier endlich ein Gesetz, dass keine Insolvenz mehr möglich ist, bevor man nicht alle Mittel ausgeschöpft hat an Geld zu kommen (wie z.B. Abgabe der Steuererklärung, Beantragung aufstockendes Hartz IV)?

MfG
Günter Bareiß

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bareiß,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch vom 05.06.2013 zum Thema Insolvenzrecht.

Die von Ihnen angesprochene Problematik ist uns durchaus bewusst. In einem 1. Schritt haben wir das Gesetz überarbeitet. Zentrale Elemente der Neuregelung des Gesetzesentwurfs sind die Verkürzung der Restschuldbefreiung von 6 auf 3 Jahre, wenn eine Mindestbefriedigungsquote von 35% erreicht und die Verfahrenskosten getragen werden.

Das im Kontext mit dem Mietrecht das Insolvenzrecht offenbar auch betrügerisch genutzt werden kann, habe ich zur Kenntnis genommen und werde Ihren Hinweisen nachgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Hartfrid Wolff