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Hartfrid Wolff
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Frage von Bernd L. •

Frage an Hartfrid Wolff von Bernd L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wolff,

ich möchte Ihnen und Ihrer Partei meinen Dank für den Widerstand gegen das Zugangserschwerungsgesetz danken.

Dennoch planen Sie, nach einem eventuellen Wahlsieg mit der CDU zu koalieren. Werden Sie in diesem Fall der CDU die Bedingung stellen, dieses Gesetz wieder rückgängig zu machen?

Oder haben Sie, wie ich in meiner politischen Desillusion inzwischen glaube, nur dagegen gestimmt, weil Sie eben gerade in der Opposition sind? In meinem Bekanntenkreis herrscht die Meinung, die FDP hätte im Falle einer Schwarz-Gelben Koalition in diesem Punkt _für_ das Gesetz argumentiert, um den Koalitionsfrieden zu wahren.

Diesen Vorwurf mache ich nicht nur der FDP, sondern auch allen anderen großen Parteien. Vielleicht ist es auch weniger die Schuld der Parteien, sondern ein Schwachpunkt unserers parlamentarischen Systems.

Vielleicht können Sie der allgemeinen Politikverdrossenheit ein wenig entkräften, indem Sie diesem Vorwurf entgegentreten und später auch entsprechende Taten folgen lassen. Es würde mich freuen!

Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Liefert

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Liefert,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19. Juni 2009 zum Zugangserschwerungsgesetz.

Der Gesetzentwurf wirft verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfasst sein, wie die Bundesregierung selbst darlegt. Daher muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme verhältnismäßig ist.

Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten.

Das Verbreiten und das Sich-Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar und müssen erfolgreich bekämpft werden. Mit diesem Zugangserschwerungsgesetz ist dieses aber nicht möglich, da lediglich ein wohl einfach umgehbares Schild vor die weiter bestehende Porno-Seite gestellt wird. Das wirkliche Bekämpfen krimineller Akte ist besser, als Placebo-Gesetze zu schaffen.

Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf ab, weil wir der Meinung sind, dass sich die staatlichen Maßnahmen nicht an den rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.

Die liberale Politik versteht die Sicherung von Freiheiten der Bürger als eine ihrer Hauptaufgabe, die sie auch nicht über Bord wirft, wenn es um eine Regierungsbeteiligung geht. Die FDP-Bundestagsfraktion beweist dies durch Ihre kontinuierliche und standhafte Politik.

Mit freundlichen Grüßen

Hartfrid Wolff