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Frage von Jochen S. •

Frage an Hartfrid Wolff von Jochen S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wolff,

mit bedauern musste ich feststellen, dass es weiterhin eine ungleichbehandlung von Abgeordneten und dem rest des Volkes gibt. Mit Bezug auf das anti-Korruptionsgesetz hat sich seit 2007 leider nichts mehr großartig getan. Die Regierung schiebt das Thema weiter vor sich her ohne wirklich an diesem Gesetzesvorhaben weiter zu arbeiten.

Warum wird das Gesetz nicht verschärft, damit Politiker, genau wie das restliche Volk, bei Korruption oder gar dem Verdacht einer Korruption gesetzlich nachgegangen wird?

(Vgl. http://www.welt.de/politik/article1271271/Die_Angst_der_Koalition_vor_dem_Staatsanwalt.html )

Durch die Vorratsdatenspeicherung, Sperren im Internet, Identifikationsnummer schafft die CDU (natürlich mit Unterstützung der SPD) den gläsernen Bürger.

Warum wird nicht der gläserne Staat geschaffen statt den gläsernen Bürger?

Wenn der Bürger nichts zu verbergen hat, dann kann er doch alles offenlegen. So geht es auch Arbeiter die in Hartz IV rutschen und über 20 Jahre lang für ihre Rente was beiseite angespart haben, dass müssen sie jetzt erst aufbrauchen, sonst gibt es kein Hartz IV. Schließlich gäbe es ja noch die Riester-Rente. Nur ist das nicht so profitabel wie eine private Altersvorsorge in Fonds.

Wenn der Abgeordnete nichtszu verbergen hat, dann kann dieser doch auch dem Anti-Korruptsgesetz (nach Vorlage der UN) nachkommen.

Warum wird dieses Thema nach hinten geschoben statt es anzupacken? Stattdessen wird lieber die Vorratsdatenspeicherung und die Identifikationsnummer vorrangetrieben. Wie wollen Sie dies dem Bürger plausibel erklären? Schließlich fühlt dieser sich von vorne bis hinten betrogen.

Abgeordnete erhalten einen üppigen Salär, den viele Bürger gerne hätten, dennoch sind viele Abgeornete noch nebenberuflich tätig für Unternehmen, die verwunderlicherweise oft Vorteile von neuen Gesetzen bekommen. Warum wird dagegen nicht vorgegangen, das Abgeordnete nebeneinkünfte erhalten oder diese sehr transparent gemacht werden?

Grüße

Jochen Stendel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stendel,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.06.2009, in dem Sie die Ungleichbehandlung von Abgeordneten und dem „Rest des Volkes“ beklagen.

Die FDP-Bundestagsfraktion hält die Sicherung der Grundrechte für eine ihrer Hauptaufgaben, sodass gerade nicht der „gläserne Bürger“ geschaffen wird. Der deutsche Bundestag hat 2004 in einem Antrag mit den Stimmen aller Fraktionen Vorbehalte gegen die geplante europaweite Vorratsdatenspeicherung geäußert. Insbesondere die FDP-Bundestagsfraktion stellt immer wieder die Frage nach der Rechtsgrundlage der Vorratsdatenspeicherung. In dieser Frage bleibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, ob die verdachtslose Speicherung aller Verbindungsdaten aller Telefonate, E-Mails und SMS aller Menschen in Deutschland mit den Grundrechten zu vereinbaren ist.

Ebenfalls stimme ich mit Ihnen überein, wenn es um die Forderung nach Transparenz geht. Die Wählerinnen und Wähler sollen wissen, wen sie wählen. Sie haben ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, für welche Tätigkeiten die Abgeordneten neben der Wahrnehmung ihres Mandats Zeit einsetzen. Daher ist Transparenz geeignet, um möglichen Interessenkollisionen entgegenzuwirken. Die Wählerinnen und Wähler brauchen bestimmte Grundinformationen über den politischen, beruflichen und persönlichen Hintergrund des Abgeordneten. Abgeordnete stehen in besonderer Weise unter öffentlicher Beobachtung und zu Recht müssen besondere Maßstäbe angelegt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Sache Rechtsklarheit geschaffen. Die Abgeordneten sind seither dazu verpflichtet, nicht nur ihre Tätigkeiten zu offen zu legen, sondern auch die daraus resultierenden Nebeneinkünfte.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Hartfrid Wolff