Harald Wolf
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Frage von Jürgen P. •

Frage an Harald Wolf von Jürgen P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Wolf!

Zu meiner Freude nahmen Sie vor fast einem Jahr in der "Berliner Abendschau" des rbb am 7.10.2005 sehr deutlich Stellung zu einer skandalösen Betriebsschließung einer Medienbeobachtungsfirma in Berlin-Kreuzberg (ausführlich dokumentiert auf www.raus-schnitt.de). Ich zitiere:

„Man darf aus der nicht akzeptablen Praxis dieses einen Unternehmens nicht schließen, dass das, was wir gemeinsam hingekriegt haben in der letzten Zeit zwischen Berlin und Brandenburg, damit perdu ist. Allerdings dieses Beispiel, sage ich, das sind Geschäftspraktiken, die nicht hinnehmbar sind! Und es kann auch nicht sein, dass mit Steuergeldern - denn darum handelt es sich bei der Wirtschaftsförderung - die Vernichtung von Arbeitsplätzen in Berlin finanziert wird, die dann an anderer Stelle, verbilligt durch Steuergelder, wieder aufgebaut werden. Das kann nicht sein.“

Genau das dachten auch die auf die Straße gesetzten Kolleginnen und Kollegen: „Das kann nicht sein.“ Und doch ist es so gekommen. Und niemand übernimmt die Verantwortung dafür. Das wurde schnell klar in den juristischen und politischen Auseinandersetzungen. Die Juristen verweisen auf die Politiker, die schlechte Gesetze machen. Die Politiker berufen sich auf die Juristen, die entsprechende Urteile fällen. Überall Schulterzucken, Ratlosigkeit und allenfalls Verständnis für die Betroffenen. Und am Ende: Die Politiker in Brandenburg verschenken Steuermittel, ohne Absprachen mit Berlin einzuhalten.

Welchen Grund, Herr Wolf, sollte es also geben, Sie zu wählen? Überhaupt zu wählen?

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Patalong

Harald Wolf
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Patalong,

ich kann Ihren Ärger über die Betriebsstilllegung der Achterberg Service GmbH und die Kündigung der Mitarbeiter sehr gut verstehen. Auch für mich war die Ausschlachtung und anschließende Abwicklung dieses alten Berliner Familienunternehmens eines der ärgerlichsten Vorkommnisse in meiner Amtszeit.

Es haben dazu intensive Gespräch mit meinem Brandenburger Kollegen stattgefunden; dieser teilte auch in großen Zügen meine Auffassung, sah sich aber seinerseits aus rechtlichen Gründen verpflichtet, die Förderung auszuzahlen. Lediglich bei einem nachweisbaren Betriebsübergang auf die Hermes Medienbeobachtung GmbH in Frankfurt/Oder hätte aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen auf eine Förderung verzichtet werden können. Dieser Betriebsübergang konnte weder in der juristischen Auseinandersetzung des Betriebsrats noch in den Kündigungsschutzklagen der einzelnen Mitarbeiter nachgewiesen werden.

Immerhin hat diese Betriebsschließung dazu geführt, dass zwischen Berlin und Brandenburg klare Regelungen über die Förderung von abwandernden Unternehmen getroffen werden konnten.

Sehr geehrter Herr Patalong, ich denke es ist Ihnen auch schon so gegangen, dass Sie nicht alles, was Sie sich wünschen und für richtig halten, auch sofort durchsetzen können. Jetzt geht es darum zu erreichen, dass sich solche Vorkommnisse nicht wiederholen.

Das Wahlrecht gehört zu den wichtigsten demokratischen Rechten der Bürgerinnen und Bürger. Die Demokratie lebt davon, dass Sie sich beteiligen. Deswegen bitte ich Sie, zur Wahl zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf