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Harald Weyel
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Frage von Philip G. •

Frage an Harald Weyel von Philip G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Harald Weyel.
In der Erklärung 2018 solidarisieren sich u.a. Henry Broder, Thilo Sarrazin und Uwe Tellkamp für einen Rechtsstaatlichkeit beim Thema illlegale Einwanderung: „Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland durch die illegale Masseneinwanderung beschädigt wird. Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonstrieren, dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird.“
Was genau schlagen Sie als AfD Politiker vor? Was war nicht rechtsstaatlich? Und weshalb stehen Ihre Ansätze für Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Säkularität und Demokratie?
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort,
P. G.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Politik der AfD!

Die "Erklärung 2018", die Sie zitieren, wurde nicht nur von den von Ihnen genannten Personen unterschrieben, sondern hat mittlerweile Unterstützer quer zu den jeweiligen politischen Einstellungen gefunden. Das "Befremden", das in der Erklärung zum Ausdruck kommt, ist offenbar unabhängig von der politischen Einstellung.

Wohin Ihre Fragen zielen, bleibt allerdings unklar. Sie könnten mich fragen, ob ich der Erklärung zustimme (obwohl ich sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht unterzeichnet habe) oder wie ich die Grenzöffnung von 2015 bewerte. Stattdessen bringen Sie große Worte in Zusammenhang mit "meinen Ansätzen", ohne zu definieren, ob Sie meine persönlichen oder die der AfD meinen. Worauf bezieht sich Ihre Frage: "Was genau schlagen Sie als AfD Politiker vor?" Auf Deutschlands Beschädigung durch die Masseneinwanderung, auf die Solidarisierung mit denjenigen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen oder auf die Wiederherstellung der rechtsstaatlichen Ordnung an unseren Grenzen? Ihre Frage "Was war nicht rechtsstaatlich?" bezieht sich vermutlich auf die Grenzöffnung im Jahr 2015. Nach zahlreichen Juristen (u.a. Rupert Scholz) hat im September 2017 der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags (WD 3 - 3000 - 109/17, S. 9f.) festgestellt, daß die Regierung die Grenzöffnung ohne Rechtsgrundlage und damit illegal vollzogen hat, weil das Parlament an dieser folgenreichen Entscheidung nicht beteiligt wurde.

Ich beantworte Ihnen gern weitere Fragen, bitte Sie aber, Ihre Fragestellungen zu präzisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Harald Weyel

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