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Harald von Herget
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Frage von Petra S. •

Frage an Harald von Herget von Petra S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr von Herget,

seit der Zentralisierung der Zuständigkeit für afghanische Flüchtlinge in die ZAB häufen sich die Ablehnungen zur Arbeits- und Ausbildungserlaubnis. Wer keine Ausweispapiere hat, dem wird vorgeworfen, seine Identität verschleiern zu wollen. Die Tazkira zu beschaffen, wenn man nicht im Land ist, kostet mindestens 5000 Euro. Das ist der Preis, dass überhaupt jemand tätig wird. Wie soll diese Summe zusammengespart werden, wenn man keine Einkommensmöglichkeit erhält? Erfragt man den Passersatz bei der afghanischen Botschaft, wird dies als konkrete Maßnahme zur Ausreise interpretiert und man erhält wieder keine Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis.

Außerdem würde bei einer Arbeitserlaubnis der Steuerzahler entlastet.

Was ist Ihre Meinung zu der Problematik und welche Maßnahmen würden Sie umsetzen, wenn Sie entscheiden dürften?

Mit freundlichen Grüßen

P. S.

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr S.,

danke für Ihre Anfrage zur Einwanderungspolitik, Asyl & Integration.

Wenn jemand keine Ausweispapiere hat und über unsere Grenze gekommen ist, handelt es sich um einen Fall von illegalem Grenzübertritt. In jedem Fall, ob auf Geschäfts-, Urlaubs- oder Durchreise oder als Schutzsuchender oder als Einwanderer, der Deutscher werden will ist seine Identität zu klären. Das ist unser Hausrecht, wissen zu dürfen, wer sich in Deutschland aufhält.
Als politisch Verfolgter hat er für die Dauer der Verfolgung einen Anspruch auf Asyl, d.h. Schutz. Ebenso die Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Abgesehen hiervon ist es wichtig, dass wir ein richtiges Einwanderungsgesetz bekommen, z.B. nach kanadischem Vorbild. Wir bestimmen wer bei uns ins Haus kommt, wen wir willkommen heißen. Die unkontrollierte Öffnung unserer Grenzen durch Kanzlerin Merkel hat illegale Migration verursacht. Meiner Meinung nach handelt es sich um einen partiellen Staatsstreich, den Merkel veranstaltete. Das führt in der Praxis zu Problemen wie Sie sie geschildert haben bezüglich von Afghanen. Zu Ihrem Satz "Erfragt man den Passersatz bei der afghanischen Botschaft, wird dies als konkrete Maßnahme zur Ausreise interpretiert und man erhält wieder keine Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis.": Natürlich ist die afghanische Botschaft zu bemühen, wer sonst. Sie ist die Vertretung Afghanistans in Deutschland. Keinesfalls darf die Anfrage nach Passersatz als Ausreisemaßnahme interpretiert werden, um Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis zu verweigern. Doch eines ist klar. Afghanistan ist verantwortlich für seine Bürger, auch die Afghanen in unserem Land, nicht die deutschen Behörden. Wenn sie nicht asylberechtigt sind, dann sind sie dorthin zu überstellen. Die Genfer Konvention betrifft meines Wissens nur die syrischen Flüchtlinge.

Beste Grüße

Harald von Herget