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Frage von Jürgen M. •

Frage an Harald Koch von Jürgen M. bezüglich Finanzen

Moin moin, Herr Koch!

Wie stehen Sie zu der Ungerechtigkeit, daß Geringverdienner, weil sie wenig oder gar keine Einkommensteuer abzuführen haben, sich die ihnen zustehende Pendlerpauschale vom eigenen Nettolohn zahlen dürfen, und was tun Sie, um hier Gerechtigkeit einzuführen?

Schöne Grüße
Jürgen Meyer

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Sehr geehrter Herr Meyer,

ihre Frage ist interessant und erst kürzlich haben meine Fraktion und ich einen diesbezüglichen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, um auch auf diesem Gebiet für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen.

Menschen mit niedrigen Einkommen, die wenig oder keine Lohnsteuer zahlen, werden durch die momentan geltenden Bestimmungen zur Pendler- bzw. Entfernungspauschale schlechter gestellt. Sie können ihre Fahrtkosten nur teilweise oder gar nicht von der Steuer absetzen und müssen folglich die Fahrtkosten aus ihren Einkommen begleichen (die Pendlerpauschale reduziert nur das zu versteuernde Einkommen). Diese Benachteiligung will DIE LINKE beenden. Auch die in den letzten Monaten stark gestiegenen Kraftstoffpreise verteuern die Lebenshaltungskosten der Pendlerinnen und Pendler gravierend. Dies gilt besonders für Erwerbstätige mit geringem Einkommen.

Aus diesen Gründen fordern wir zweierlei:
Die Pendlerpauschale ist in ein Pendlergeld umzuwandeln, das einen festen Auszahlbetrag je Kilometer vorsieht. Dieser Betrag wird von der Steuerschuld statt wie bisher vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Mithin erhält jeder und jede Steuerpflichtige unabhängig von der Höhe des Einkommens den gleichen Betrag je Kilometer erstattet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Erwerbstätige mit geringem Einkommen, bei denen das ihnen zustehende Pendlergeld die Steuerschuld übersteigt, erhalten den Differenzbetrag direkt ausgezahlt.

Zum zweiten ist als Einstieg der Kilometerbetrag für das Pendlergeld so hoch anzusetzen, dass damit die Preissteigerungen bei den Kraftstoffpreisen seit dem Jahr 2004 ausgeglichen werden. In der bisher gültigen Systematik der Pendlerpauschale müsste diese zum Ausgleich des Preisanstiegs auf 45 Cent pro Kilometer steigen. Die Einstiegshöhe des Pendlergeldes sollte sich an der Steuerentlastung orientieren, die sich für eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer mit Durchschnittsverdienst bei einer Erhöhung der bisherigen Pendlerpauschale auf 45 Cent ergeben würde. Danach läge das Pendlergeld bei 13 Cent je Kilometer.

Viele Menschen sind auf die Nutzung des Autos angewiesen, die Folgen für Umwelt und Klima sind bekannt. Deshalb fordert DIE LINKE zugleich einen ökologisch verantwortlichen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Regional- und Fernverkehrs der Bahn.

Unseren Antrag „Pendlerpauschale in sozial gerechtes Pendlergeld umwandeln und erhöhen“ finden Sie unter http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/22218_1705818.pdf .

Viele Grüße nach Schleswig-Holstein
Harald Koch