Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.
Harald Ebner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Johannes S. •

Frage an Harald Ebner von Johannes S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Ebner,

im April 2016 legte die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der eine Ausweitung der Beschränkung von Tabakwerbung vorsieht (Drucksache 18/8962). Nach dem Entwurf soll im Besonderen auf Litfaßsäulen und Plakatwänden nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden dürfen.

Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf u.a. folgendermaßen: "Im Hinblick auf das Verbot der Außenwerbung ist ferner der Jugendschutz als weiterer Rechtfertigungsgrund anzuführen, da sich Jugendliche dieser allgemein präsenten Werbeform nicht entziehen können."

Meine Fragen an Sie lauten: Befürworten Sie weitere Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte oder lehnen Sie diese ab? Wie begründen Sie Ihre Haltung?

Obwohl der Gesetzentwurf dem Bundestagspräsidenten bereits im Juni 2016 vorgelegt wurde, wurde er bis heute nicht behandelt. Unabhängig von Ihrer Einstellung gegenüber weiteren Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte möchte ich Sie fragen: Befürworten sie eine Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Deutschen Bundestag und eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode? Wenn nein, warum nicht?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Spatz

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Spatz,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Tabakwerbebeschränkungen. Gerne erläutere ich Ihnen die Position der grünen Bundestagsfraktion.

Deutschland ist eines der wenigen Ländern, in denen Tabakwerbung überhaupt noch möglich ist. Dies widerspricht nicht nur internationalen Abkommen wie der WHO-Tabakrahmenkonvention, sondern verhindert auch eine wirksame Tabakprävention in Deutschland. Wir Grünen setzen uns im Bundestag schon lange für umfassende Tabakwerbebeschränkungen ein. Werbung für Tabakprodukte im Kino und auf Plakaten, aber auch die kostenlose Abgabe von Tabakprodukten, verhindern eine wirksame Tabakprävention. Tabakwerbung hat insbesondere einen starken Einfluss auf Kinder und Jugendliche. Zudem verfolgt Produktwerbung immer das Ziel, des gesteigerten Verkaufs einer Ware. Das läuft einer wirksamen Tabakprävention zuwider. Für viele Menschen ist es nicht nachvollziehbar, warum staatliche Präventionskampagnen vom Tabakkonsum abraten, aber die Tabakindustrie ihre Produkte weiter bewerben darf. Präventionsmaßnahmen sind immer auch eine Frage der Glaubwürdigkeit. Kino- und Außenwerbung für Tabakprodukte, die kostenlose Abgabe von Tabakprodukten müssen abgeschafft werden. Auch das Ausweichen der Tabakindustrie auf das Werben an Verkaufsstellen muss ebenso wie das Sponsoring von Veranstaltungen o.ä. unterbunden werden. Bisher hat die Bundesregierung unsere Forderungen zu Gunsten der Tabaklobby jedoch abgelehnt. Das spiegelt sich auch im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (BT-Drs. 18/8962) wieder, den die Bundesregierung bereits im Mai 2016 im Kabinett beschlossen hat.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist mutlos und lässt der Tabakindustrie weiterhin großzügige Möglichkeiten um ihre Produkte weiterhin zu bewerben. Die Außenwerbung auf Plakaten würde zwar abgeschafft werden, die Außenwerbung auf Gebäudewänden vor Tabakläden wäre aber weiterhin erlaubt. Auch die kostenlose Abgabe von Tabakprodukten würde nicht komplett unterbunden werden, denn in Tabakläden wäre die Abgabe kostenloser Produkte weiterhin möglich. Darüber hinaus bleiben der Tabak- und Werbeindustrie vielfältige Werbemöglichkeiten, wie Werbung auf Gegenständen oder durch Sponsoring, erhalten. Zudem sollen die Werbebeschränkungen erst ab dem Jahr 2020 in Kraft treten. Tabakwerbebeschränkungen müssen ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten, denn Deutschland gehört zu den Schlusslichtern, wenn es um die Beschränkung der Tabakwerbung geht. Die Bundesregierung macht der Tabakindustrie weiterhin großzügige Geschenke – und das auf Kosten der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das ist schlicht nicht nachvollziehbar, denn Tabakwerbebeschränkungen müssen jetzt umgesetzt werden.

Dass Minister Schmidt das von ihm angekündigte Tabakwerbeverbot in dieser Legislaturperiode noch durchsetzen kann, ist mehr als zweifelhaft. Denn nun wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes von den eigenen Unionsleuten erneut gestoppt. Bisher ist nicht bekannt, wie der weitere Zeitplan für den Gesetzgebungsprozess aussieht. Dabei hat sogar schon der Bundesrat über den Gesetzentwurf beraten und einen Beschluss gefasst. Die Union blockiert das weitere Beratungsverfahren und knickt vor den Interessen der Tabakindustrie ein. Das ist peinlich und angesichts der Gesundheitsgefahren des Tabakrauchens unverantwortlich. Der Bundesregierung und der Unionsfraktion fehlt der politische Wille, um Tabakwerbebeschränkungen endlich durchzusetzen. Für eine erfolgreiche Tabakprävention ist die Einbettung einzelner Maßnahmen in eine Gesamtstrategie, die verhältnis- und verhaltenspräventive Maßnahmen berücksichtigt, wichtig. Diese Gesamtstrategie ist bei der Bundesregierung bislang nicht zu erkennen.

Die grüne Bundestagsfraktion wird das Thema Tabakwerbebeschränkungen und Tabakprävention weiterhin eng und aktiv mitgestalten.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Ebner

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