Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.
Harald Ebner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Pauline U. •

Frage an Harald Ebner von Pauline U. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Ebner,

meine Frage bezieht sich auf Ihre Antwort vom 31.07.2015 zu den Fragen von Frau Becker vom 28.07.2015.

Als langjährige Nutzerin von E-Zigaretten bin ich unmittelbar betroffen von der nationalen Umsetzung der TPD bezüglich E-Zigaretten. Deshalb wäre ich ebenfalls an einer Beantwortung der Fragen von Frau Becker interessiert.
Leider gehen Sie in Ihrer Antwort darauf nicht ein, sodass sich für mich folgende gezielte Rückfragen ergeben:

- Worauf gründen Sie Ihre wiederholte Haltung, dass die Studienlage zu E-Zigaretten bisher nicht eindeutig ist? Alle mir bekannten Studien (aktuelle Auflistung siehe z.B. bei http://blog.rursus.de/2015/07/liste-der-studien-zum-thema-e-zigarette-stand-juli-2015/ ) weisen eindeutig darauf hin, dass eine Gefährdungslage oder auch nur eine für ein Genussmittel unverhältnissmäßige Schädlichkeit durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch von E-Zigaretten nicht vorliegt. Weder für den Konsumenten noch für sein Umfeld. Womit können Sie also Ihr Postulat einer unklaren Studienlage belegen?

- Ist Ihnen bekannt, dass die E-Zigarette nicht als gesundheitsförderndes Produkt sondern als Genussmittel ähnlich Kaffee oder alkoholhaltigen Getränken vertrieben wird?

- Ist Ihnen bekannt, dass eine wie in der TPD angedachte restriktive Regulierung der Produktvielfalt und Aromen genau dem seit 2-3 Jahren von der Tabakindustrie entwickelten Produktsegment entspricht und den bisher breit gefächerten Anbietermarkt zugunsten der Tabakindustrie beschneiden würde? Ist Ihnen bekannt, dass E-Zigaretten-Nutzer als Nichtraucher ihre Produkte nicht von der Tabakindustrie beziehen wollen?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir konkrete Anwtorten geben würden.

Mit Dank für Ihre Mühe und freundlichem Gruß
P.Ullrich

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Ullrich,

gerne gehe ich auf Ihre Nachfragen zum Thema E-Zigaretten nachfolgend ein.

Auch wenn in der letzten Zeit weitere Studien zur E-Zigarette durchgeführt wurden, ist die Studienlage nicht eindeutig. Das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg und das Bundesinstitut für Risikobewertung haben in ihren Publikationen durchaus eine gesundheitsschädliche Wirkung des E-Zigarettenkonsums dargestellt. Sicher ist hingegen, dass der Umstieg von einer Tabakzigarette auf die E-Zigarette für Konsumentinnen und Konsumenten schadensmindernd ist, da der Verbrennungsprozess bei der E-Zigarette entfällt. Konsumentinnen und Konsumenten müssen über mögliche gesundheitliche Risiken aufgeklärt werden, so dass sie eine informierte Entscheidung für oder gegen einen Konsum treffen können. Gerade deshalb befürworten wir Grünen, dass die Forschung zur E-Zigarette unterstützt wird, um sichere Ergebnisse zu erhalten.

Die Bewerbung von E-Zigaretten und Liquids ist derzeit nicht geregelt und erfolgt daher auf unterschiedliche Art und Weise. Wir befürworten das in der EU-Tabakprodukterichtlinie verankerte Werbeverbot für E-Zigaretten. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über mögliche gesundheitliche Schädigungen aufgeklärt werden. Die verschiedenen Regelungen zur E-Zigarette sichern die Produktqualität von E-Zigaretten und Liquids. Damit trägt die EU-Tabakprodukterichtlinie zur Verbesserung des Verbraucherschutzes für Konsumentinnen und Konsumenten in Europa bei. Die Begrenzung von Aromastoffen trifft nicht auf die E-Zigarette und Liquids zu. Die Verwendung von Aromastoffen wird für Tabakzigaretten und Tabak zum Selbstdrehen begrenzt.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Ebner

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