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Hans-Werner Kammer
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Frage von Marco T. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Marco T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kammer,

Justizminister Maas hat einen Entwurf zu einem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorgelegt, mit dem er "Compliance Regeln für soziale Netzwerke einführen" will. Die Betreiber von sozialen Netzwerken sollen verpflichtet werden, vermeintlich rechtswidrige Inhalte binnen kurzer Fristen zu löschen, andernfalls drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Viele Kritiker lehnen diesen Gesetzesentwurf ab, befürchten sie doch eine Einschränkung des freien Meinungsaustausches. Es ist zu erwarten, dass die Betreiber von sozialen Netzwerken im Zweifel über die Rechtswidrigkeit von Inhalten aus Furcht vor Geldbußen eher zum Mittel der Löschung greifen werden. Wahrscheinlich wird häufig ein Computer auf Grund eines Algorithmus entscheiden, ob eine Meinungsäußerung gelöscht werde. Satire, Ironie, Zuspitzung - all dies würde in Zukunft häufig der Zensur zum Opfer fallen.
Wie stehen Sie zu dieser Kritik?
Haben Sie vor, diesem Gesetzesprojekt mit seiner aktuellen Stoßrichtung zuzustimmen?
Falls Sie beabsichtigen, dem Gesetzesprojekt zuzustimmen: Warum sind Sie der Auffassung, dass die derzeitige Gesetzeslage mit den Regelungen des StGB zu u.a. übler Nachrede, Beleidigung und Volksverhetzung aus Ihrer Sicht nicht ausreicht?

Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Taedcke,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Die Union möchte, dass den Menschen, die Opfer von Hass und Hetzte oder Diffamierung und Verleumdung im Netz geworden sind, zu ihrem Recht verholfen wird. Mit dem von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Gesetzentwurf sollen die Betreiber sozialer Netzwerke verpflichtet werden, ein funktionierendes Beschwerdewesen einzurichten. Zwar sind Unternehmen wie Facebook und Twitter bereits heute nach deutschem und europäischem Recht dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen, sobald sie davon Kenntnis erhalten. Die aktuelle Praxis in vielen sozialen Netzwerken ist aber unbefriedigend: Selbst grob rechtswidrige Inhalte stehen teilweise tage- und wochenlang im Netz und werden nicht gelöscht. Ich erinnere nur an den Kindermörder von Herne, der sich auf einer Plattform mit seinen Taten gebrüstet und Fotos von einem getöteten neunjährigen Jungen gepostet hatte.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Plattformen ein leicht erkennbares, erreichbares und ständig verfügbares Verfahren für Beschwerden über strafbare Inhalte bereithalten, eindeutig strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde löschen oder sperren, jeden strafbaren Inhalt innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde löschen oder sperren.

Der freie Meinungsaustausch ist ein Wesensmerkmal der Demokratie. Er gehört zu den unverrückbaren Werten einer offenen, freiheitlichen Gesellschaft. Gerade deshalb sieht die Unionsfraktion noch sehr viel Klärungsbedarf im Detail. Die Eile, mit der das Bundesjustizministerium das Vorhaben betreibt, finde ich unangemessen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Werner Kammer