Portrait von Hans-Werner Kammer
Hans-Werner Kammer
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Werner Kammer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jens S. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Jens S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Kammer,

in der Sitzungswoche vom 15. – 19. Mai sollen in großer Geschwindigkeit die Grundgesetz-Änderungen durch den Bundestag gehen, in denen auch Änderungen enthalten sind, die die zukünftige Bewirtschaftung der Autobahnen betreffen.

Zum Entwurf der Bundesregierung liegen zahlreiche Änderungsanträge vor und zwar bereits seit Dezember 2016. Sie werden trotzdem erst am 15.Mai 2017 offiziell bekannt gegeben.

Nach allem, was den Experten und der Presse darüber bisher inoffiziell bekannt geworden ist, handelt es sich dabei um eine höchst komplexe und sehr umstrittene Materie, nicht nur beim ursprünglichen Regierungsentwurf, sondern auch bei den Änderungen (s. z.B. ARD Monitor vom 27. April, Berliner Zeitung, 5. Mai 2017 mit Liste der Änderungen), mit denen Sie als Abgeordnete bisher nicht offiziell befasst waren.

Es ist m. E. ausgeschlossen, dass eine einzige Sitzungswoche Ihnen genug Gelegenheit gibt, die Sachverhalte, über die Sie abstimmen sollen, ausreichend und adäquat zu durchdringen.

Dazu meine Fragen:

Würden Sie sich für eine Verschiebung der Abstimmung einsetzen? Halten Sie die Beteiligung privater Investoren (unabhängig von ihrer Form, also z. B. direkt oder als ÖPP) für problematisch? Haben Sie schon eine starke Meinung zu ihrem Abstimmungsverhalten (welche?)?

Mit freundlichen Grüßen,

Jens Schipper

Portrait von Hans-Werner Kammer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schipper,

ich komme zurück auf Ihre Nachricht vom 10. Mai 2017 zur geplanten Infrastrukturgesellschaft.

Wie Sie sicherlich wissen, haben die Koalitionsfraktionen gestern eine Einigung erreicht und noch zu klärende Fragen ausgeräumt. Festzuhalten ist insbesondere:
1. Mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Es wird weder eine Privatisierung unserer Autobahnen, noch der neuen Infrastrukturgesellschaft geben. Der Bund bleibt grundgesetzlich abgesichert Eigentümer.
2. ÖPP-Projekte auf einzelnen Streckenabschnitten bleiben weiterhin möglich. Im Rahmen der Kompromissfindung mit der SPD haben wir uns darauf verständigt, einen Ausschluss von sog. „Netz-ÖPP" im Grundgesetz festzuschreiben.
3. Zudem gehen wir die dringend erforderliche Modernisierung der Auftragsverwaltung an. Bestehende Reibungsverluste zwischen Bundes- und Länderzuständigkeiten werden abgebaut, um bundesweit ein einheitlich hohes Qualitätsniveau unseres Autobahnnetzes sicherzustellen. Dem trägt die angestrebte GmbH-Lösung mit maximal zehn Tochtergesellschaften Rechnung.
4. Darüber hinaus schaffen wir mit weitreichenden Arbeitsplatzsicherungen und Klarstellungen Verlässlichkeit für die Beschäftigten.

Damit ist zwar vielen Bedenken Rechnung getragen. Gleichwohl ist in der Tat wie von Ihnen geschildert der Beratungszeitraum sehr knapp bemessen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Kammer