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Hans-Ulrich Pfaffmann
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Frage von Katharina B. •

Frage an Hans-Ulrich Pfaffmann von Katharina B. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Pfaffmann,
meine Tochter wird demnächst zwar erst 1 Jahr alt, aber da der Landtag für 5 Jahre gewählt wird, möchte ich jetzt schon eine Frage zur Bildungspolitik stellen:
Dass der Leistungsdruck für die Schüler/innen aufgrund der Einführung des 8-jährigen Gymnasiums zunimmt steht außer Frage. Warum muss jetzt auch noch der Stichtag für die Einschulung von Oktober (was ich sowieso zu früh finde) auf Dezember und eventuell noch weiter nach vorne verlegt werden? Meine Tochter hat im Oktober Geburtstag, das heißt, ich muss sie mit 5 Jahren in die Schule geben, selbst wenn ich ihr noch ein Jahr länger eine unbefangene Kindheit ohne Leistungsdruck ermöglichen möchte. Ist das bayerische Kultusministerium dafür verantworlich? Was passiert eigentlich, wenn ich mich weigere? Hab ich als Mutter kein Entscheidungsrecht darüber, ob mein Kind mit 5 oder mit 6 Jahren in die Schule geht?

Viele Grüße,
Katharina Bäßler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bäßler,

ich kann Ihre Sorgen wegen der frühen Einschulung Ihrer Tochter sehr gut verstehen. Die Staatsregierung hat vor drei oder vier Jahren beschlossen, das Einschulungsalter vom Stichtag 30. Juni auf den 31. Dezember zu verschieben. D.h., alle Kinder, die bis zum 31. Dezember eines Jahres sechs Jahre alt werden, kommen in diesem Schuljahr im September in die Schule. Das bedeutet, dass etwa ein Viertel der Kinder (alle, die erst nach Schuljahresbeginn im September sechs Jahre alt werden), noch mit fünf Jahren in die Schule kommen. Was die Staatsregierung damit bezweckt hat, ist eine gute Frage, der damalige Ministerpräsident Stoiber berief sich ja gerne auf die Vorreiterfunktion Bayerns (besser, schneller, früher, ...).
Sie haben aber immerhin die Möglichkeit, Ihr Kind zurückstellen zu lassen. Im Gesetz wurde für alle Eltern, deren Kinder nach dem 1. Oktober geboren sind, eine Wahlmöglichkeit vorgesehen, auf einfachen Antrag ihr Kind zurückstellen zu lassen. Eine allgemeine Zurückstellung bei noch nicht schulreifen Kindern gibt es ebenfalls. Sie brauchen also immerhin keine Sorge haben, hier mit dem Schulamt in Konflikt zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans-Ulrich Pfaffmann