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Hans-Michael Goldmann
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Frage von Karl P. •

Frage an Hans-Michael Goldmann von Karl P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Goldmann

Wenn ein Gesetz verabschiedet werden soll, das Bürgerrechte einschränkt, ist es dann nicht wünschenswert, dass die betroffenen Personen diese Entscheidung nachvollziehen können? Und ist es nicht eine Selbstverständlichkeit, dass Gesetze, zumindest in einer Demokratie, auf einer breiten wissenschaftlichen Basis beruhen sollten?

Der Bundesratsausschuss Landw./Ernähr./Verbr., dem Sie vorsitzen, ist gerade dabei dem Bundestag den Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes (TSG) vorzulegen, der offenbar von vielen Seiten wegen der bescheidenen Verbesserungen für die Tiere kritisiert wird. Die zoophilen Menschen haben darüberhinaus einen weiteren Ansatzpunkt, denn es sollen sexuelle Kontakte zwischen Menschen und Tieren wieder unter Strafe gestellt werden.

Sicherlich gibt es in diesem Bereich den tatsächlichen Missbrauch durch Zoosadisten, Pferderipper usw., aber derartige Handlungen sind schon durch das aktuelle TSG verboten und bedürfen keiner gesonderten Regelung. Die Zoophilen nehmen für sich in Anspruch, dass sie den Tieren nicht nur kein Leid zufügen, sondern ihnen sogar ein zusätzliches Vergnügen bereiten, sie außerdem besser behandeln und ihnen wesentlich mehr "Mitsprache" beim alltäglichen Umgang einräumen, als einE TierschutzaktivistIn jemals bereit sein wird, dies zu tun.

Wie oben angedeutet, gibt es keine wissenschaftlichen Untersuchungen, die einen Schaden für das Tier durch zoophile Handlungen nachweisen konnten, es ist sogar das Gegenteil der Fall. Und der vom Bundesrat beauftragte Gutachter Herr Dr. Gerdes vermutet somit in seiner Stellungnahme, dass es in Ihrem Entwurf lediglich um den "Schutz der Sozialmoral" geht und argumentiert, dass dies "allein den Einsatz des Strafrechts nicht zu rechtfertigen vermag" (Seite 14). Weiter führt er aus, dass "die gegenwärtig geführte Debatte ein kriminalpolitisches Bedürfnis nicht erkennen" lässt (S.15).

Warum ignorieren Sie all dies und halten an Ihrem Entwurf fest?

MFG,

K. Petersen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Petersen,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Zoophilie".

In meiner Funktion als Berichterstatter für Tierschutz der FDP-Bundestagsfraktion gehe ich gerne auf Ihr Anliegen ein.

Vorweg sei klargestellt, dass wir das Tierschutzgesetz zum Wohl der Tiere verbessern und kein Strafgesetz machen. Deshalb verbieten wir aus Tierschutzgesichtspunkten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen und es Dritten zu diesen Zwecken zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.

Mir ist aus Gesprächen mit Tierärzten bekannt, dass die jetzt bestehenden Regelungen nicht ausreichen, Tiere vor artwidrigen Übergriffen durch sexuelle Handlungen des Menschen zu schützen. Es darf nicht sein, dass jemand einem Tier Schmerzen und Leiden, die zu Verhaltensstörungen führen können, zufügen kann, ohne dass er dafür belangt wird. Mit dem expliziten Verbot wird die Ahndung erleichtert und der Schutz der Tiere erhöht.

Die 2./3. Lesung des Tierschutzgesetzes hat Mitte Dezember im Deutschen Bundestag stattgefunden, Anfang Februar 2013 hat das Gesetz den Bundesrat passiert. Die geänderte Fassung des Tierschutzgesetzes wird demnächst in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Michael Goldmann