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Hans-Martin Haller
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Frage von Hans-Joachim K. •

Frage an Hans-Martin Haller von Hans-Joachim K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Jäger,

in Hinsicht auf die 2-Meter Regel im Land stellt sich die Landesregierung ja komplett quer.
Sie haben schon früher die Initiative ergriffen um die 2-Meter Regel in den wohlverdiehnten Ruhestand zu verabschieden, was

Daher folgende Fragen an Sie:

1. Haben Sie die Online-Pedition gegen die 2Meter Regel unterzeichnet?

2. Die Pedition hat die 50000 Unterstützer Grenze ja schon erreicht und kommt deshalb in den Peditionsausschuss des Landtags. Wären Sie bereit eine Runden Tisch zwischen Mountainbikern, Wanderen und anderen Interessegruppen im Wald sowie Mitlgieder der endsprechenden Ministerien zu vermitteln?

Vielen Dank für Ihrer Unterstützung,

Freundliche Grüße

Hans-Joachim Kleine

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kleine,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. November.

Seit ca. 2006 habe ich mich als verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion mit der 2-Meter-Regelung beschäftigt und zahlreiche Gespräche mit den Interessenvertretern geführt, mit der Vereinbarung, einen Antrag zu stellen.

Vor einiger Zeit habe ich mich erneut wegen des Themas 2-Meter-Regelung an das Ministerium für Ländlichen Raum gewandt, doch leider ist die Antwort nicht anders ausgefallen, als auf unseren letzten Antrag hin aus dem Jahr 2007. Unterstützt wurden wir dieses Mal von einem gleichlautenden Vorstoß des Schorndorfer Oberbürgermeisters Matthias Klopfer, der auch Vorsitzender der Sportregion Stuttgart e.V. ist.

Die Haltung des Ministeriums ist nach wie vor, dass Konflikte unterschiedlicher Interessens- und Nutzergruppen - Wanderern, Umweltschützern, Jägern, dem Forst - hier vorprogrammiert sind. Es ist aus seiner Sicht nachvollziehbar, wenn es Mountainbiker/Radfahrer als Einschränkung empfinden, dass sie nach dem Waldgesetz in Baden-Württemberg nur auf Wegen ab zwei Metern Breite und in Naturschutzgebieten sogar erst ab 3 Metern Breite, unterwegs sein dürfen.

In seiner Stellungnahme hatte das Ministerium für Ländlichen Raum schon 2007 festgestellt, dass es die gesetzliche Beschränkung zwar nur in Baden-Württemberg gibt, dass diese Breite jedoch in vielen Bundesländern durch Verwaltungsanweisungen oder Merkblätter vorgegeben wird. Im Übrigen gab es bereits im Jahr 2007 allein in den Naturparken des Schwarzwalds rund 7000 Kilometer ausgewiesene Strecken für Mountainbiker. Erst kürzlich wurde eine entsprechende weitere Vereinbarung für den Schwarzwald unterzeichnet. Das entsprach seinerzeit dem größten Streckennetz deutschlandweit. In der Zwischenzeit dürften noch etliche neue Routen und viele Kilometer dazugekommen sein. So plant z.B. Stuttgart ebenfalls eine Downhill-Strecke einzurichten.

Eine Lockerung des Landeswaldgesetzes hält das Ministerium für nicht angezeigt, zumal das Landeswaldgesetz bereits heute gemäß § 37 Abs. 3 - mit Genehmigung der Forstbehörde - Ausnahmen ermöglicht.

Außerdem hat eine Kommune ja schon heute die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden und den Forstbehörden ein markungsübergreifendes Mountainbike-Netz auszuweisen. Dann können auch Strecken auf schmalen Wegen und durch den Wald angelegt werden. Auch Privatwaldbesitzer können sich auf freiwilliger Basis an einer solchen Strecke beteiligen.

Es tut mir leid, dass wir Ihnen keine erfreulichere Nachricht für die Mountainbiker zukommen lassen können.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Martin Haller MdL